Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss
Zuständigkeitsordnung
1. Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss besteht aus 9 Gemeindeverordneten.
- Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.
2. Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss berät über alle Bauleitplanverfahren nach BauGB einschließlich
- der sonstigen Satzungen nach BauGB mit Ausnahme der Erschließungsbeitragssatzung,
Gestaltungsfestsetzungen nach Landesbauordnung,
- Klärung des Einvernehmens bezüglich Bauanträgen und Bauvoranfragen nach § 36 BauGB, soweit es sich nicht um einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
- Stellungnahme der Gemeinde im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz,
- Stellungnahme der Gemeinde zu Planverfahren anderer Gemeinden.
3. Er berät über Grundsatzfragen des Umweltschutzes,
- Maßnahmen in den Bereichen Luft-, Boden- und Wasserwirtschaft,
- den Schutz von Biotopen und Naturdenkmälern,
- Öffentlichkeitsarbeit in Fragen des Umweltschutzes.
4. Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss entscheidet
- im Rahmen des Fachbereiches Umwelt und der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel über Aufträge für Lieferungen und Leistungen - ausgenommen die Vergabe von baulichen Leistungen -, soweit diese im Einzelfall 25.000 EURO nicht überschreiten,
- über die im Haushaltsplan für den Umweltbereich vorgesehenen Mittel, soweit die Ermächtigung zur Verfügung nicht dem Bürgermeister erteilt ist,
- über die Stellungnahme der Gemeinde im Anhörungsverfahren zu Planfeststellungsverfahren und im Beteiligungsverfahren zu Planverfahren auf dem Gebiet der Landes-, Gebiets- und Kreisplanung.