Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglieder und Vertreter/innen
Zuständigkeitsordnung
(1) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 7 Gemeindeverordneten. Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.
(2) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen, die Jahresrechnung zu prüfen und die erforderlichen Beschlüsse des Rates vorzubereiten.
(3) Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 101 Abs. 1 GO NW die Jahresrechnung mit allen Unterlagen darauf hin, ob
- a) der Haushaltsplan eingehalten ist,
- b) die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,
- c) bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren ist,
- d) die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind.
Die Einwohner oder Abgabepflichtigen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten Berichtsband darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Rechnungsprüfungsausschuss.
