Gemeinde Finnentrop

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Rechnungsprüfungsausschuss

Mitglieder und Vertreter/innen

Zuständigkeitsordnung


(1) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 7 Gemeindeverordneten. Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.

(2) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen, die Jahresrechnung zu prüfen und die erforderlichen Beschlüsse des Rates vorzubereiten.

(3) Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 101 Abs. 1 GO NW die Jahresrechnung mit allen Unterlagen darauf hin, ob
  • a) der Haushaltsplan eingehalten ist,
  • b) die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,
  • c) bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren ist,
  • d) die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind.
(4) Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Schlussbericht zusammenzufassen, in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern und dem Rat vor­zulegen.

Die Einwohner oder Abgabepflichtigen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten Berichtsband darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Rechnungsprüfungsausschuss.

Sitzungsprotokolle


28.03.2011

30.03.2011

20.09.2011

26.09.2011

02.02.2012

10.02.2012



Einladungen


28.03.2011

30.03.2011

20.09.2011

26.09.2011

02.02.2012

10.02.2012




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