Wahlprüfungsausschuss
Mitglieder und Vertreter/innen
Zuständigkeitsordnung
(1) Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus 7 Gemeindeverordneten. Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.
(2) Dem Ausschuss obliegt die Vorprüfung der gegen die Wahl des Rates erhobenen Einsprüche sowie der Gültigkeit der Wahl nach Maßgabe des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung.
(3) Der Ausschuss unterbreitet dem Rat einen Vorschlag über den von ihm im Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschluss.
Sitzungsprotokolle
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10.11.2009 (427 kb)
Einladungen
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10.11.2009 (186 kb)
