GEMEINDE FINNENTROP
Dichtheitsprüfung: Keine Klarheit bei der Umsetzung
Der Umweltausschuß des Landtags NRW hat im Dezember 2011 mit den Stimmen von CDU, FDP und den Linken mehrheitlich beschlossen, der Landtag solle die Landesregierung auffordern, die bestehenden Regeln zur Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen (§ 61a Abs. 3 – 6 LWG NRW) auszusetzen.
Landesumweltminister Remmel plant die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des § 61a LWG NRW.
Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat im Dezember 2010 die „Satzung zur Abänderung der Fristen im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung“ beschlossen. Danach waren in 2011 die Hauseigentümer in Ostentrop und Schönholthausen verpflichtet, die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle durchführen zu lassen.
In welchen Punkten die geplante Gesetzesänderung dann Anpassungen bei der Durchführung der Prüfung/Sanierung nach sich zieht, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden.
Aus diesem Grund wird die Gemeinde Finnentrop vorerst davon absehen, Grundstückseigentümer, die eine Dichtheitsprüfung nicht fristgerecht vorlegen, aufzufordern, ihrer satzungs-gemäßen Pflicht nachzukommen.
Das Thema Dichtheitsprüfung ist damit jedoch für die Hauseigentümer nicht „vom Tisch“. Endgültige Klarheit liegt erst nach Änderung des Gesetzes vor, die sich in Vorbereitung befindet.
