Nichtraucherschutz;
Absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Finnentrop
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucher-Schutzgesetz NRW - NiSchG) vom 20.12.2007 sowie der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättVO) vom 12.08.2004 in der aktuellen Fassung gilt
seit dem 01.01.2008 ein absolutes Rauchverbot
in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen der Gemeinde Finnentrop für Mitarbeiter und Besucher.
Auch in den Dienstfahrzeugen ist das Rauchen untersagt. Ausnahmen werden nicht zugelassen. Raucherräume werden nicht eingerichtet.
Damit leistet die Stadtverwaltung ihren Beitrag zum Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Besuchern gegen die Gefahren des Passivrauchens.
