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In der Berichterstattung vom 19.09.2009 unter dem Titel „Finnentrop führt Blinde in die Irre“ behaupten Sie wahrheitswidrig, dass „drei Leitlinien Sehbehinderte direkt vor eine Schaufensterscheibe, auf eine Hausecke und in ein Blumenbeet führen…" |
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Ich stelle richtig: |
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1) Die Aussagen im Artikel zu der Platzgestaltung in Hinsicht auf Sehbehinderte sind unrichtig und sogar irreführend. Die Richtlinie „Leitfaden – Barrierefreiheit im Straßenraum“ ist nicht korrekt wiedergegeben und Sie unterstellen damit Planungsfehler. Laut Richtlinie Prinzip 4.1 fungieren „Hauswände, Mauern und Borde als innere und äußere Leitlinien“ für Sehbehinderte, die sich hieran orientieren können. Bei großen Flächen sind laut Richtlinie Leitstreifen einzuplanen, die den Sehbehinderten zu den Leitlinien (Hauswände, Mauern, Borde, Pflanzbeete) hinführen. Dies ist in der Planung des Platzes voll und ganz realisiert und selbst auf dem Bild (Hintergrund Beet mit Kante aus Bordstein) sogar zu erkennen! 2) Ebenso unrichtig ist die Darstellung, dass in der Farbgebung auf einen Hell-Dunkel-Kontrast verzichtet wurde. Die Richtlinie weist unter Punkt 4.2.1 darauf hin, dass helle Informationen auf dunklem Grund besser zu erkennen sind. Auch dieses Prinzip wurde bei der Planung durch den Einsatz der dunklen Streifen seitlich zu den Leitstreifen und ober- und unterhalb der Treppen berücksichtigt. 3) Sie behaupten, dass die Umsetzung nicht mit den Behindertenbeauftragten abgestimmt wurden. Wahr ist, dass die Planung des Platzes und die Zusammenstellung der Materialien sogar im Detail mit dem Behindertenbeauftragten des Kreises Olpe, Herrn Hoffmann, abgestimmt und erst nach Freigabe gebaut wurden. Herr Hoffmann bestätigt diese Abstimmung in einer Aktennotiz vom 17.04.2009 und darin auch die Teilnahme von Herrn Tillmann und Frau Schmitz. Wie nun Frau Schmitz zu einer völlig anderen Aussage kommt, die zudem im Widerspruch zu den Richtlinien „Barrierefreiheit im Straßenraum“ steht, entzieht sich meiner Kenntnis – oder ist die anstehende Bundestagswahl ein Grund für eine sozialpolitische Schlagzeile in der Zeitung. 4) Die verallgemeinernde, reißerische Schlagzeile “der Marktplatz in Finnentrop ist trotz Bemühungen nicht behindertengerecht“ entspricht nicht den Tatsachen und stimmt auch nicht mit dem Inhalt des Artikels überein. Dort heißt es, „… an Rollstuhlfahrer und Rollator-Besitzern wurde gedacht, alle Flächen sind erreichbar und die Schrägen sind nicht zu steil.“ Somit ist selbst die Schlagzeile sachlich falsch, irreführend und rufschädigend und rückt die Gemeinde Finnentrop und unser Planungsbüro in ein falsches Licht. 5) Von der Presse erwarte ich eine gut recherchierte, sachliche Berichterstattung. Ein Anruf zur Recherche vor der Veröffentlichung wäre hierfür sicher dienlich gewesen. |
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Dipl. Ing. Jürgen Wagner Garten-und Landschaftsarchitekt Schmallenberg |
