Gemeinde Finnentrop

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Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Finnentrop

 
Neben vielen anderen Kommunen führt die Gemeinde Finnentrop zum 01.10.2009 die Ehrenamtskarte NRW ein.

Die Ehrenamtskarte können mittels schriftlichem Antrag ehrenamtlich Tätige erhalten, die bereits 3 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, die wöchentlich mindestens 5 Stunden oder jährlich mindestens 250 Stunden umfasst. Die Ehrenamtskarte hat 3 Jahre Gültigkeit und muss dann neu beantragt werden. Näheres ist den Richtlinien zu entnehmen.

Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in NRW, die Inhaber aus der Gemeinde Finnentrop können mit ihrer Ehrenamtskarte überall in NRW die Vergünstigungen in Anspruch nehmen, umgekehrt alle Inhaber der Ehrenamtskarte aus ganz NRW in Finnentrop. Mit der Ehrenamtskarte soll landesweit das besondere ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich anerkannt und gewürdigt werden. Einrichtungen, Institutionen und auch private Anbieter können den Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen gewähren. Eine Liste der Vergünstigungsgeber in der Gemeinde Finnentrop wird hier in Kürze veröffentlicht und ständig aktualisiert, auf der Internetseite www.ehrensache-nrw.de können Interessierte und Inhaber der Ehrenamtskarte Informationen über Vergünstigungen in NRW erhalten.

 

Bei Fragen zur Ehrenamtskarte oder zu Vergünstigungen können Sie sich telefonisch an Herrn Alfons Peterschulte, Tel. 02721/512118, oder per E-Mail A_Peterschulte@finnentrop.de  wenden.



Download-Dokumente
  • Symbol: Download-Dokument Antrag Ehrenamtskarte  (68 kb)
  • Symbol: Download-Dokument Richtlinien Ehrenamtskarte  (46 kb)
  • Symbol: Download-Dokument Vergünstigungen durch die Ehrenamtskarte in Finnentrop  (96 kb)



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