Mit Hunden verantwortungsbewusst "Gassi gehen"
Ein großer Teil des Hundekots bleibt auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen sowie auf Spiel- und Bolzplätzen liegen.
Wegen zunehmender Beschwerden über verunreinigte Verkehrsflächen und Anlagen mit Hundekot wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Finnentrop
Hundehalter und diejenigen Personen, welche Hunde mit sich führen, dafür verantwortlich sind, dass die Hunde Verkehrsflächen und Anlagen nicht verunreinigen. Soweit es trotzdem zu Verunreinigungen gekommen ist, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch ein Ärgernis, wenn man hineintritt. Außerdem macht er Mensch und Tier krank.
Wenn Sie Ihren Hund verantwortungsbewusst „Gassi führen“, sollten Sie im Interesse der Allgemeinheit darauf achten, wo Ihr Hund sein Geschäft verrichtet.
Öffentliche Flächen - insbesondere Gehwege und Straßen, Spiel- und Bolzplätze - dürfen durch Hundekot nicht verunreinigt werden. Dieses Verbot gilt auch für Grünflächen
Sollte trotzdem mal ein Malheur passiert sein, müssen Sie die Verunreinigung unverzüglich beseitigen. Sie riskieren sonst ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe: Herzlichen Dank!
Gemeinde Finnentrop
Der Bürgermeister
Bereich Sicherheit und Ordnung
