Haushalt
Haushaltssatzung
der Gemeinde Finnentrop für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), hat der Rat der Gemeinde Finnentrop mit Beschluss vom 16.12.2008 bzw. 27.01.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag
der Erträge auf 24.012.200 EUR
der Aufwendungen auf 25.562.700 EUR
im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.316.700 EUR
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.960.000 EUR
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 2.316.000 EUR
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 5.244.400 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
1.550.500 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 192 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 381 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 403 v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Download-Dokumente
Vorbericht zum Haushalt 2009 (781 kb)
