Abwasserrohre dicht?
Dichtheitsprüfung kommt auf alle Grundstückseigentümer zu!
Sind schmutzwasserführende Abwasserkanäle defekt, sickert Schmutzwasser ins Erdreich und belastet das Grundwasser. Gleichzeitig drückt Grundwasser als Fremdwasser in die Abwasserleitungen und belastet die Kläranlagen.
Das Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) fordert nun in § 61a, dass im Erdreich bzw. unzugänglich verlegte Schmutzwasserleitungen von einem Sachkundigen auf Dichtheit zu prüfen sind.
Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprobe im Regelfall bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden. In Wasserschutzgebieten sind kürzere Zeiträume für die Erstüberprüfung festzulegen. Außerhalb der Wasserschutzgebiete können die Zeiträume durch eine Satzung verlängert werden, wenn in diesem Zusammenhang gleichzeitig die öffentlichen Kanäle überprüft werden.
Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat am 14.12.2010 die Satzung zur Anpassung der Überprüfungsfristen gem. § 61 a LWG NRW beschlossen.
Bis zu folgenden Fristen ist die Überprüfung in folgenden Gemeindeteilen durchzuführen:
• in den Wasserschutzgebieten
„Frettertal“ und „Benders Wiese“
Jahr Bezirk
2011 Schönholthausen, Ostentrop
2012 Serkenrode, Schliprüthen,
Weuspert
2013 Fretter, Deutmecke
2014 Gierschlade, Frettermühle,
Müllen
2015 Schöndelt, Grundstücke
im Außenbereich
• außerhalb der
Wasserschutzgebiete
Jahr Bezirk
2015 Hülschotten
2016 Heggen Teil 1
2017 Heggen Teil 2, Altfinnentrop,
Illeschlade, Weringhausen
2018 Bamenohl
2019 Finnentrop Teil 1
2020 Finnentrop Teil 2, Lenhausen
2021 Rönkhausen
Im Rahmen der Informations- und Beratungspflicht plant die Gemeinde Bürgerinformationen in den Orten jeweils zur Beginn des Überprüfungsjahres. Hierbei werden Art und Umfang der notwendigen Überprüfung erläutert. Zusätzliche Informationen werden auf die Homepage der Gemeinde eingestellt werden (www.finnentrop.de).
Die Dichtheitsprüfung kann durch Abdrücken mit Luft bzw. Wasser und mittels TV-Kamera durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Beschädigte Abwasserleitungen sind dann zu sanieren.
Grundstückseigentümer, die die Dichtheit schon nachgewiesen haben, müssen die Überprüfung jetzt natürlich nicht noch einmal durchführen. Bis zur nochmaligen Prüfung haben diese 20 Jahre Zeit.
Ansprechpartner im Rathaus Finnentrop sind
G. Humpert 02721/512-126
R. Venema 02721/512-200
K. Ahlers 02721/512-199
