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Aktuelles >> Archiv >> 2010 >> Umstellung auf die differenzierte Abwassergebühr
Warum gerade jetzt?
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 18.12.2007 entschieden, dass auch in Gemeinden mit homogener Siedlungsstruktur der einheitliche Berechnungsmaßstab für Schmutzwasser und Regenwasser nicht zu gerechten Ergebnissen führt. Alle Gemeinden, die also Schmutzwasser und Regenwasser noch nicht getrennt abrechnen, sind nun verpflichtet, ihr Abrechnungssystem entsprechend umzustellen.
Download-Dokumente
Hinweise zum Grundbesitzabgabenbescheid_2010.pdf (73 kb)
Beitrags-, Gebuehren-, Kostenersatz-Satzung.pdf (78 kb)
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