Was können/müssen die Grundstückseigentümer zur Umstellung der Abwassergebühr beitragen?
Die Gemeinde hat allen Grundstückseigentümern, deren Grundstück mit Schmutzwasser und/oder Regenwasser am Kanal angeschlossen ist, im Jahr 2008 einen Fragebogen zugesandt. Er enthielt Fragen zur Größe der versiegelten und/oder bebauten Grundstücksfläche und zur Ableitung des Regenwassers (z.B. Kanal, Versickerung, Einleitung ins Gewässer). Diese Fragen sind von den Grundstückseigentümern beantwortet worden. Die entsprechenden Angaben werden von der Gemeinde durch Stichproben überprüft.
Gibt ein Grundstückseigentümer keine Auskunft, schätzt die Gemeinde die Größe der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen auf dem Grundstück mit Hilfe von Luftaufnahmen und Katasterdaten.
Sollten sich Veränderungen bei den versiegelten und/oder bebauten Flächen ergeben, sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, diese der Gemeinde unaufgefordert mitzuteilen.
Download-Dokumente
Hinweise zum Grundbesitzabgabenbescheid_2010.pdf (73 kb)
Beitrags-, Gebuehren-, Kostenersatz-Satzung.pdf (78 kb)
zurück
