Wie wurde das Abwasser bisher abgerechnet?
Bisher berechnete die Gemeinde die Abwassergebühren einheitlich nach dem so genannten Frischwassermaßstab. Dies bedeutet, dass die Kosten der Abwasserbeseitigung (= Entsorgung von Schmutzwasser und Regenwasser) nach den Kubikmetern Frischwasser berechnet wurden, die auf einem Grundstück verbraucht wurden.
Nach der bisherigen Rechtsprechung durften die Kommunen so verfahren, weil man in Gemeinden mit weitgehend ähnlicher Bebauung davon ausgehen kann, dass das Verhältnis von Schmutzwasser zu Regenwasser für alle Grundstücke im Wesentlichen gleich ist. Wurde auf einem Grundstück viel Frischwasser verbraucht, konnte auf eine große versiegelte Fläche geschlossen werden. Wurde umgekehrt auf einem Grundstück wenig Frischwasser bezogen, konnte man von einer geringen bebauten und versiegelten Fläche ausgehen.
Wenn der Anteil der Grundstücke, bei denen dieses Verhältnis anders war, unter 10 Prozent lag, durfte der einheitliche Maßstab in der Gemeinde angewendet werden. Solche Liegenschaften sind beispielsweise Verbrauchermärkte mit großen Parkplätzen, die viel Regenwasser ableiten, bei denen aber nur wenig Frischwasser verbraucht wird, oder umgekehrt Hochhäuser mit vielen Mietparteien und hohem Frischwasserverbrauch, bei denen die bebaute und versiegelte Fläche vergleichsweise gering ist.
Download-Dokumente
Hinweise zum Grundbesitzabgabenbescheid_2010.pdf (73 kb)
Beitrags-, Gebuehren-, Kostenersatz-Satzung.pdf (78 kb)
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