Warum muss ich rückwirkend höhere Abwassergebühren zahlen?
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat im Jahr 2007 entschieden, dass ein einheitlicher Frischwassermaßstab zur Bemessung der Abwassergebühr nicht mehr zulässig ist. Wegen der umfangreichen und zeitintensiven Vorarbeit bis zu Einführung des differenzierten Gebührenmaßstabs mussten die Grundbesitzabgabenbescheide in bezug auf die Bemessung der Abwassergebühr (Endabrechnung 2007, Vorauszahlungserhebung 2008, Endabrechnung 2008 und Vorauszahlungserhebung 2009) noch auf der Grundlage der bisherigen Einheitsgebühr erfolgen. Die Bescheide sind deshalb unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen worden.
Rechtlich zulässig wäre deshalb eine Nacherhebung der Abwassergebühren auf der Grundlage der neuen Bemessungsgrundlagen ab dem Jahr 2007.
Der Rat der Gemeinde hat zur Abfederung der zusätzlichen Gebührenbelastung aber ausdrücklich beschlossen, auf eine nachträgliche Berechnung der differenzierten Abwassergebühr für die Jahre 2007 und 2008 zu verzichten. Demnach finden die neuen Berechnungsmodalitäten erstmals für das Jahr 2009 (rückwirkend) Anwendung.
Download-Dokumente
Hinweise zum Grundbesitzabgabenbescheid_2010.pdf (73 kb)
Beitrags-, Gebuehren-, Kostenersatz-Satzung.pdf (78 kb)
zurück
