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Interesse am Vortrag „Vorsorge-vollmacht und Patientenverfügung“ war riesengroß

Ansturm auf den Finnentroper Ratssaal

Mit diesem Ansturm hatte niemand gerechnet. Immer mehr Menschen bevölkerten den Finnentroper Ratssaal, bis schließlich alle Stühle, die irgendwie aufzutreiben waren, herangeschleppt und auch der letzte Winkel des Saales besetzt war. Es war zwar der 11.11., aber Grund für die Menschenansammlung - über 150 Personen - war nicht etwa eine Karnevalsveranstaltung, sondern eine Informationsveranstaltung zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“.

Auf Einladung der Bürgerhilfe Finnentrop und des VdK Ortsverbandes Finnentrop referierte Rechtsanwalt und Notar Jürgen Romünder von der Kanzlei Romünder & Kollegen aus Siegen zu diesem hochaktuellen Thema.

Bei der Vorsorgevollmacht, die eigentlich jeder haben sollte, riet Jürgen Romünder zum Erstaunen der Zuhörer dazu, die Vertretungsmacht gleichzeitig zwei Personen zu erteilen. Üblicherweise erteile man die Vollmacht nur einer Person, bei zwei Personen sei aber eine gegenseitige Kontrolle gegeben und schwere Entscheidungen seien leichter zu zweit zu treffen. Dem Vorwurf der zukünftigen Miterben „Was hast du mit dem ganzen Geld gemacht?“ könne man auf diese Weise vorbeugen.

Als eine für viele Teilnehmer noch unbekannte Variante stellte Jürgen Romünder die Betreuungsverfügung vor. In diesem Schriftstück kann man festlegen, wen das Gericht im Fall der Fälle als Betreuer einsetzen soll oder wen es auf keinen Fall einsetzen soll. Auch Handlungsanweisungen, z.B. Aussagen darüber, ob man im Heim oder zu Hause gepflegt werden möchte, kann man hier aufnehmen.

Tipps, was genau in eine Patientenverfügung geschrieben werden sollte und was nicht, konnte und wollte Jürgen Romünder nicht geben. „Das ist eine Sache, die jeder für sich entscheiden muss.“, so Romünder. Sehr hilfreich sei eine Information des Bundesministeriums der Justiz zu diesem Thema, die genaue Textbausteine liefere und im Internet zur Verfügung stehe.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung müssen schriftlich verfasst und mit eigenhändiger Unterschrift versehen werden. Eine notarielle Beurkundung wird empfohlen. Sind Grundstücksangelegenheiten zu regeln, so ist der Notar ein Muss.

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