Direkt zu:

Schnellnavigation

Suche

Seiteninhalt

Bürgerhilfe-Vortrag „Einkommen-steuererklärung- Hilfe für      Rentner /innen“ stieß auf großes Interesse

„Muss ich als Rentner Steuern zahlen? Welcher Grundfreibetrag wird angerechnet? Wie sieht es aus mit dem Körperbehinder-tenfreibetrag?“ Viele Steuer-Fragen konnten am Montag im Finnentroper Rathaus geklärt werden.

Die Bürgerhilfe Finnentrop hatte zu einem Info-Abend „Einkommen-steuererklärung- Hilfe für Rentner/innen“ eingeladen und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich näher zu informieren. Etwa 45 Besucher drängten sich ins Sitzungszimmer.

Petra Kleinsorge, Leiterin der Beratungsstelle der Lohnsteuerhilfe in Lennestadt-Grevenbrück, gab zunächst einen Überblick darüber, was man insbesondere als Rentner/in beachten sollte und stand an- schließend für konkrete Fragen zur Verfügung.

„Die Einnahmenseite ist dem Finanzamt durch die seit einigen Jahren eingeführte Identifikationsnummer bestens bekannt. Darüber braucht man sich keine Gedanken machen“, so Petra Kleinsorge. Wichtig sei es, dem Finanzamt die Ausgaben konkret aufzuzeigen. Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Handwerkerleistungen und Krankheitskosten kamen zur Sprache. Bei Brillen, Hörgeräten oder Gegenständen aus dem Sanitätshaus rät Petra Kleinsorge beispielsweise dringend dazu, zunächst einen Arzt aufzusuchen und sich eine ärztliche Verordnung geben zu lassen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Kosten nicht anerkannt werden.

Handwerkerleistungen können sowohl Mieter als auch Eigentümer von Wohnungen geltend machen. Wichtig sei, dass die Leistungen vor Ort durchgeführt werden und nicht in einer Werkstatt.

Eine einschneidende Veränderung ergibt sich beim Tod des Ehepartners - auch in steuerlicher Hinsicht. Der Grundfreibetrag bleibt zunächst für einen Übergangszeitraum von etwa einem Jahr unverändert, wird dann aber anschließend halbiert. Häufig sind spätestens dann Steuern zu zahlen.

Kontakt

Dokumente