Bis spätestens zum 24. April 2022 werden allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt.
Es wird empfohlen, von der Möglichkeit der Online-Beantragung über nebenstehendes LOGO oder unter diesem Link Gebrauch zu machen.
Im Übrigen können die Anträge der Verwaltung aber auch auf dem Postweg zugehen oder während der Öffnungszeiten persönlich abgegeben werden.
Im Rathaus finden Sie eine eigens dafür eingerichtete Ausgabestelle. Auf die corona-bedingten Einschränkungen weisen wir hin.
Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen der Hausbriefkasten zur Verfügung. Die Unterlagen gehen Ihnen dann auf dem Postweg zu.
In jedem Fall muss der entsprechende Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden.