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Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit (2. Phase) im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Finnentrop (4. Runde / 1. Fortschreibung)

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen

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Für Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern übernimmt das Land NRW die Kartierung der Lärmbelastung. Die neuen Lärmkarten für die Gemeinde Finnentrop sind im vergangenen Jahr veröffentlicht worden.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit nach § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Offenlegung der Lärmkarten bzw. des Zwischenberichtes fand im Zeitraum vom 05.02. bis 29.02.2024 statt.

Grundlage für die nun laufende zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Finnentrop (4. Runde / 1. Fortschreibung), der die eingegangenen Anregungen aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Finnentrop vom 25.04.2024 zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes (Runde 4) der Gemeinde Finnentrop gem. § 47d Abs. 3 BImSchG wird hiermit gem. § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Finnentrop öffentlich bekannt gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4) der Gemeinde Finnentrop kann

vom 11.05.2024 bis einschließlich 11.06.2024

im Internet unter https://finnentrop.info/ eingesehen werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können in dem o.g. Zeitraum vorzugsweise per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: planen@finnentrop.de

Die Möglichkeit zur persönlichen Einsicht der Unterlagen während der Öffnungszeiten des Rathauses in Finnentrop, Am Markt 1, Zimmer 206, bei der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, besteht weiterhin. Während dieser Zeit können Bedenken und / oder Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle vorgebracht werden.

Dienststunden:

            montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr,

            freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

            Eine Terminabsprache wird empfohlen.

Die Öffentlichkeit erhält damit gem. § 47d Abs. 3 BImSchG die Möglichkeit, an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Finnentrop, 08.05.2024

gez. Achim Henkel

Der Bürgermeister


Rathaus am Freitag den 03.05.2024 geschlossen

Am Freitag, 03.05.2024, bleiben die Büros der Gemeinde Finnentrop wegen einer dienstlichen Veranstaltung geschlossen.

Ab Montag, 06.05.2024 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.


Raum für Fragen rund um den Computer für Seniorinnen und Senioren

Ein fester Bestandteil der Sozialen Arbeit im Rathaus der Gemeinde Finnentrop sind die Computerkurse für Seniorinnen und Senioren. Geleitet werden diese mit der Devise „Senioren helfen Senioren“.

Ein offener wöchentlicher Treff wurde eingerichtet, in dem viel Raum für individuelle Fragen besteht. Das Thema rund um die Technik und ihrer Bedienung bereiten vielen noch Schwierigkeiten. Daher ist es der Gemeinde ein Anliegen, dass jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit hat, sich in geeigneter Art und Weise darüber zu informieren und Neues zu erlernen. Computer gilt heutzutage als Standard in jedem Haushalt und kann auch im Alter hilfreich eingesetzt werden. Briefe schreiben, digitalen Kalender führen, Emails verfassen und versenden, Informationen aus dem Internet einholen, über das Internet telefonieren, chatten und sich dabei gegenseitig sehen, sind dafür nur einige Beispiele.

Jeden Mittwoch findet dieser Stammtisch 2.0 von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr unter Leitung ehrenamtlicher Mitarbeiter im Bürgertreff der Gemeinde Finnentrop statt. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Zudem ist der Stammtisch 2.0 auf der Suche nach Personen mit IT- Kenntnissen, die bei den Fragen der Teilnehmenden fachlich unterstützen können.

Weitere Informationen bei: Pia Hirschhäuser, Bereich Soziales, Familie, Bildung und Sport, Tel.:512-108, p.hirschhaeuser@finnentrop.de.


Nordic Walking ab 60 +

Nordic Walking ist gesund und hilft dabei, tägliche Bewegungsziele zu erreichen. Bewegung kann viele Leiden lindern und Krankheiten wirksam bekämpfen.

Die Gemeinde Finnentrop möchte körperlich fitten Nordic Walker die Möglichkeit bieten sich gemeinsam auf den Weg zu machen. Es werden unterschiedliche Wegstrecken zwischen 8-12 km in der heimischen Gegend ausgesucht.


Jeden Mittwochmorgen wird bei passender Witterung eine 2 bis 3 stündige Wanderung angegangen.

Geführt wird die Wanderung durch einen sportlichen Rentner, der Nordic Walking als Lieblingshobby hat und dem die heimische Gegend bekannt ist.
Wer Interesse hat meldet sich bei: Pia Hirschhäuser, Bereich Soziales, Familie, Bildung und Sport, Tel.:512-108, p.hirschhaeuser@finnentrop.de


Westenergie und Gemeinde Finnentrop setzen Zukunftsprojekt um

Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert und um Erneuerung auf LED-Technik erweitert
Seit mehr als 40 Jahren gibt es bei der Gemeinde Finnentrop Vertragswerke, die den Betrieb der Straßenbeleuchtung regeln. Über die Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen, die RWE und innogy gingen die Rechte und Pflichten aus dem aktuellen Vertrag schließlich auf die Westenergie AG über. In enger Abstimmung haben sich die Partner nun auf eine Verlängerung und Ausweitung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages verständigt.


Der große Mehrwert der von Bürgermeister Achim Henkel unterzeichneten Vereinbarung ist der darin integrierte Austausch der bestehenden Leuchten auf LED. Konventionelle Lampen dominieren zurzeit noch das Gemeindebild. Dies wird sich nun ändern. Achim Henkel freut sich: „Dies ist ein absoluter Meilenstein für die Gemeinde. Wir arbeiten seit Jahren an diesem Projekt und haben in dieser Zeit unterschiedlichste Alternativen diskutiert. Mit der Westenergie haben wir den richtigen Partner an unserer Seite, um diese bedeutsame Maßnahme im Sinne der Gemeinde umsetzen zu können.“


Über 2000 Lampen werden in den kommenden Jahren in allen Orten der Gemeinde sukzessive ausgetauscht. „Es handelt sich um ein Projekt, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde betrifft. Wenn an offensichtlich funktionieren Leuchtstellen der Leuchtenkopf aus-getauscht wird, erfolgt dies von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Westenergie auf Grundlage dieser Vereinbarung,“ erklärt der Bürgermeister.


Die Umrüstung wird verschiedene Vorteile mit sich bringen. Der deutlich reduzierte Strombedarf sowie die geringere Wartungsintensität der LED-Lampen schonen nicht nur den Geldbeutel der Gemeinde, sondern optimieren gleichzeitig ihre Energiebilanz.


Frank Eikel, Leiter der Region Südwestfalen-Sieg der Westenergie AG, denkt bereits über weitere Entwicklungspotenziale nach: „Diese sinnvolle Investition wird sich positiv auf die Gemeinde Finnentrop auswirken. Es ist außerdem Teil der Vereinbarung, dass wir Leuchtenköpfe mit integrierter Schnittstelle montieren werden, die für eine spätere Erweiterung auf eine smarte Steuerung der Anlagen ausgelegt sind. Damit schaffen wir die Voraussetzung für einen deutlich bedarfsgerechteren Betrieb der Straßenbeleuchtung. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.“


Westenergie wird nun in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber Westnetz das Umsetzungskonzept konkretisieren und einen Zeitplan erstellen. Voraussichtlich wird bereits in den kommenden Wochen der Austausch der Lampen beginnen.

v.l.n.r. Stefan Lange (Kommunalmanager Westenergie), Frank Eikel (Leiter der Region Süd-westfalen-Sieg Westenergie), Achim Henkel (Bürgermeister Gemeinde Finnentrop), Josef Baußmann (Kämmerer Gemeinde Finnentrop)


Kulturveranstaltung „Wie im Himmel” findet am Dienstag den 23.04.2024 statt

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Kulturveranstaltung „Wie im Himmel” am Dienstag, den 23.04.2024 in der Festhalle Finnentrop stattfindet. Leider sind auf manchen Plakaten und Eintrittskarten fehlerhafte Daten wie z. B. „Mittwoch, der 23.04.2024” abgedruckt.


Fledermaustunnel wird bereits am 18.04.2024 geöffnet

Gute Nachrichten für Radfahrer auf dem SauerlandRadring und Ruhr-Sieg-Radweg zwischen Eslohe und Finnentrop. Der Fledermaustunnel öffnet bereits am Donnerstag, 18.04.2024.

Nachdem die Abbruch- und Sicherungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände vor dem Fledermaustunnel in Fehrenbracht abgeschlossen sind und der Radweg wieder sicher befahren werden kann, können die Tore des Fledermaustunnels bereits früher als geplant geöffnet werden.

Allen Fahrradfahrern eine gute Fahrt.

www.sauerlandradring.de und www.ruhr-sieg-radweg.de


Grüner Strom für das Wasserwerk in Finnentrop

Gute Nachrichten aus der Gemeinde Finnentrop: Die Gemeindewerke Finnentrop GmbH konnte mit Unterstützung des Photovoltaik-Experten H&G Energie aus Haltern am See ein Herzensprojekt realisieren. Das 2015 in Betrieb gesetzte Wasserwerk in Finnentrop-Müllen ist mit einer großflächigen Photovoltaikanlage ausgestattet worden.
Im Wasserwerk der Gemeindewerke wird für einen Großteil der Bevölkerung das Trinkwasser aufbereitet. Die dort eingesetzten Maschinen, u.a. Pumpen, die das Wasser in die umliegen-den Hochbehälter transportieren, haben einen sehr hohen Energiebedarf.
Die installierte Photovoltaikanlage verfügt über eine Nennleistung von 65 kWp und kann durch die Erzeugung von rund 60.000 kWh Stunden/Jahr den Energiehunger der Anlagen entlasten. Daneben hat die Investition in die grüne Energie einen hohen Wert für den Umweltschutz: Über 35 Tonnen des klimaschädlichen CO2 können nun jährlich vermieden werden.
Finnentrops Bürgermeister Achim Henkel, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Gesell-schaft, freut sich über den Abschluss des nachhaltigen Vorhabens: „Die Gemeindewerke set-zen mit der Photovoltaikanlage am Wasserwerk ein sinnvolles Projekt um. Dadurch sind wir nun wieder ein Stück weit unabhängiger von externen Faktoren. Wir wollen den Wasserpreis langfristig auf vertretbarem Niveau halten, dazu sind Maßnahmen zur Kostenreduzierung un-erlässlich“.
Die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wasserwerks soll nur der Anfang sein. Die Gemein-dewerke prüfen die Umsetzung weiterer Projekte. „Wir wollen weiter in erneuerbare Energien investieren. In unserer Gemeinde sehen wir einige potenzielle Flächen, die zum Beispiel auch für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Mit den Grundstückseigentümern können wir uns langfristige Kooperationen vorstellen“, erläutert Josef Baußmann, kaufmännischer Ge-schäftsführer der Gemeindewerke Finnentrop GmbH.
Energieerzeugung und Wertschöpfung müsse vor Ort bleiben, so Baußmann. Hier wollen die Gemeindewerke als lokaler Versorger ihren Beitrag leisten.


Personelle Veränderungen im Bereich Soziales, Familie, Bildung und Sport

Bei der Gemeinde Finnentrop hat ein Wechsel in der Leitung des Bereichs Soziales, Familie, Bildung und Sport zum 1. März 2024 stattgefunden.

Dominik Trepels tritt die Nachfolge von Alfons Peterschulte an, der am 29. Februar 2024 als langjähriger Bereichsleiter, in den Ruhestand verabschiedet wurde. 

Der 34-jährige Verwaltungsfachwirt wohnt in Attendorn und war vor seinem Wechsel beim Märkischen Kreis in Lüdenscheid als Projektleiter im Bereich Digitalisierung und stellv. Fachdienstleiter Wohnungswesen und Elterngeld tätig. Seine Verwaltungsausbildung begann er 2005 bei der Stadtverwaltung Attendorn.

Parallel zum Leitungswechsel verstärken seit Februar mit Kerstin Bunsen und Ramona Vogelheim zwei Mitarbeiterinnen für Schulträgerangelegenheiten den Bereich Bildung. Sie folgen dabei Monika Kathol nach, die über viele Jahre im Bereich Soziales und zuletzt schwerpunktmäßig im Bereich Bildung tätig war und zum 30.04.2024 in den Ruhestand eintritt. 

Bürgermeister Achim Henkel wünscht den neuen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit alles Gute.


Bericht von Sandra Asser, ehrenamtliche Helferin beim Seniorenfrühstück in Hülschotten:

Seniorenfrühstück am 09.04.2024 um 9 Uhr in Hülschotten

„Gemeinsam statt einsam“

Seit über 10 Jahren beteiligt sich die Hülschotter Dorfgemeinschaft mit großer Begeisterung an dem Projekt „Gemeinsam statt einsam – Das Seniorenfrühstück in der Gemeinde Finnentrop“.

Die Idee dahinter, einen unterhaltsamen Vormittag in großer Runde bei einem schönen Frühstück auszurichten, hat uns sofort engagiert an das Thema herangehen lassen.

Zumal wir von Anbeginn sehr sympathisch durch die Seniorenbeauftragte der Gemeinde als Ansprechpartnerin, bei allen Belangen und Fragen hervorragend mit Rat und Tat unterstützt wurden.

Zur vollständigen Pressemitteilung: >> klick <<


Presseinformation der Klimaagentur im Kreis Olpe

Klimaagentur: Woche der Klimaanpassung im Kreis Olpe
Webinare zum Thema vom 22. bis zum 25. April 2024
Der Kreis Olpe zeichnet sich durch zahlreiche Grünflächen, Gewässer und einem hohen Waldanteil aus. Sind diese Ökosysteme intakt und funktionsfähig, tragen sie signifikant zum Klimaschutz bei und dienen gleichzeitig als Erholungsgebiete und Attraktion für den Tourismus. Jedoch sind die Folgen des Klimawandels in Form von extremen Wetterverhältnissen, wie Dürre, Stürme vermehrten Starkregenereignissen und Hitze, bereits deutlich auch in unserer Region zu spüren. Für Städte und Gemeinden gilt es daher, frühzeitig gezielte Maßnahmen zur Klimaanpassung zu treffen.

Zur vollständigen Pressemitteilung: >> klick <<


Öffnungstermin des Fledermaustunnels steht noch nicht fest

Finnentrop. Die Gemeinden Finnentrop und Eslohe mit ihren Partnern aus Meschede, Schmallenberg und Lennestadt können die Tore des „Fledermaustunnels“ in diesem Jahr nicht frühzeitig öffnen.

Nach dem Großbrand auf dem vorgelagerten Betriebsgelände in Fehrenbracht sind noch weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Der Radweg von Fehrenbracht zum Tunnel kann noch nicht wieder freigegeben werden. Der Tunnel ist daher ebenfalls noch geschlossen. 

Aktuell werden die notwendigen Schritte eingeleitet, damit die Radsaison und die Nutzung des Tunnels baldmöglichst starten können.

Der „Fledermaustunnel“ ist der Höhepunkt des SauerlandRadring, der die fünf Partner-kommunen auf dem 84 km langen Rundkurs und der 40 km langen „HenneseeSchleife“ mitten im Herzen des Sauerlandes miteinander verbindet. Er ist gleichzeitig aber auch Teil des 112 km langen Ruhr-Sieg-Radweges, der Meschede im Ruhrtal mit Kirchen im Siegtal verbindet und den Radfahrer am Biggesee entlang führt.

Der Öffnungstermin des Tunnels wird rechtzeitig veröffentlicht. 

www.sauerlandradring.de und www.ruhr-sieg-radweg.de


Denkmalförderung in der Gemeinde Finnentrop

-Anträge können gestellt werden-

Finnentrop. Denkmale sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land.

Die Gemeinde Finnentrop unterstützt daher gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude.

Aktuell stehen Denkmalfördermittel für 2024 in Höhe von 30.000 € zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt und die bis Dezember 2024 zur Verfügung stehen.

Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen können von der Gemeinde Finnentrop in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 €.

Interessierte Denkmaleigentümer können zunächst bis zum 31.05.2024 bei der Gemeinde Finnentrop – Untere Denkmalbehörde – einen Förderantrag für geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis einreichen. Die Anträge sollen auch Pläne der Maßnahmen, Handwerkerangebote und Bestandsfotos enthalten. Die Maßnahme muss bis Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen erhalten Antragsteller bei Ludwig Rasche von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop,     l.rasche@finnentrop.de,Tel.02721/512-119.


Gemeinsame Medieninformation der Bezirksregierung Arnsberg und der Gemeinde Finnentrop

Eröffnung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Finnentrop

Finnentrop. Die Vorarbeiten für die Aufnahme des auf rund zwei Jahre ausgelegten Betriebes in der ehemaligen Jugendherberge in Finnentrop-Heggen werden in dieser Woche abgeschlossen. Mit der Ankunft der ersten asylsuchenden Bewohner ist ab dem 27.03.2024 zu rechnen.

Die Unterbringungseinrichtung hat eine maximale Kapazität von 208 Plätzen und wird zunächst mit 100 Plätzen starten. Es werden ausschließlich asylsuchende Familien untergebracht.

Die Bezirksregierung dankt der Gemeinde Finnentrop für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Gemeinde hat die Bezirksregierung von der ersten Planung bis zum Abschluss der Herrichtungsmaßnahmen konstruktiv unterstützt und damit gemeinsam die angestrebte zügige Inbetriebnahme ermöglicht. 

Wie in allen anderen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Bezirksregierung Arnsberg bei der Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden in Finnentrop durch einen Betreuungs,- Verpflegungs-, sowie  Sicherheitsdienstleister unterstützt.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wurden die Firmen

  • European Homecare (Betreuung),
  • MMT Healthcare GbR und Food and Care (Verpflegung) und
  • Agsus (Sicherheit)

beauftragt. Die Dienstleister sind seit dem 15.03.2024 in der Einrichtung und bereiten sich auf den Start vor.

In der Unterbringungseinrichtung werden die Asylsuchenden mit regelmäßigen Mahlzeiten und Kleidung versorgt. Für den darüber hinaus bestehenden täglichen Bedarf steht ihnen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein festgelegter Taschengeldbetrag zu.

Der Betreuungsdienstleister in der Einrichtung sorgt für eine Tagesstruktur und Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere auch für die Kleinsten.

Für die medizinische Grundversorgung steht eine Sanitätsstation zur Verfügung, an die sich alle untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner wenden können, wenn sie gesundheitliche Probleme haben. Hier können Ärzte aus der Umgebung eine wöchentliche Sprechstunde anbieten.

Durch die 24 h Anwesenheit des Betreuungs- und Sicherheitsdienstes haben die Asylsuchenden jederzeit einen Ansprechpartner zur Verfügung. Um die örtlichen Belange in Heggen kümmert sich ein Umfeldmanager.


ÖKOPROFIT®-Zwischenbilanz: regionales Nachhaltigkeitsprojekt auf Kurs

Seit dem Start im September 2023 arbeiten zehn Unternehmen gemeinsam im Rahmen des regionalen Nachhaltigkeitsprojekts ÖKOPROFIT® daran, ihre betriebliche Umweltleistung zu verbessern. Begleitet werden sie dabei von kommunalen Klimamanagerinnen und -managern, Vertreterinnen und Vertretern der Industrie- und Handelskammer, des Arbeitgeberverbandes für den Kreis Olpe, der Effizienz-Agentur NRW (kurz: EfA), der Handelskammer Südwestfalen und der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd sowie der VIA Consult GmbH & Co. KG.

>> Zur vollständigen Pressemitteilung <<


Verschiebung der Müllabfuhr in der Gemeinde Finnentrop

Wegen der Osterfeiertage verschieben sich in der Gemeinde Finnentrop die Müllabfuhrtermine.

Die Entleerung der grünen, braunen und gelben Tonnen bzw. die Abholung der gelben Säcke wird vorverlegt

von Montag, 25.03.2024, auf Samstag, 23.03.2024,

von Dienstag, 26.03.2024, auf Montag, 25.03.2024,

von Mittwoch, 27.03.2024, auf Dienstag, 26.03.2024,

von Donnerstag, 28.03.2024, auf Mittwoch, 27.03.2024 und

von Freitag, 29.03.2024, auf Donnerstag, 28.03.2024.                                       

Die Termine sind auch aus dem Abfallkalender ersichtlich.


Annahme von schadstoffhaltigem Altholz am Bauhof

Finnentrop. Am Samstag, 16. März, besteht für die Bürger der Gemeinde Finnentrop von 9 bis 13 Uhr die Möglichkeit, schadstoffhaltiges Altholz (A IV-Holz) am Bauhof der Gemeinde Finnentrop, Bamenohler Str. 103 a, kostenfrei abzugeben.

Zum schadstoffhaltigen Altholz zählen z.B. imprägnierte Gartenmöbel, Zäune, usw.

Die Annahme ist auf maximal 4 Kubikmeter pro Anlieferung beschränkt. Außerdem wird nur so lange Altholz entgegengenommen wie die bereitgestellten Container für die Erfassung ausreichen.

Alternativ besteht ganzjährig die Möglichkeit, das schadstoffhaltige Altholz zu den Annahmestellen der Firma Lobbe in Attendorn und der Firma Remondis in Lennestadt zu bringen. Die Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sind dem Abfallkalender zu entnehmen.


Durchforstungsarbeiten dauern an – Abschnitt von Müllen bis Deutmecke gesperrt

Finnentrop. Aufgrund der Durchforstungsarbeiten des Waldstreifens entlang des SauerlandRadringes / Ruhr-Sieg-Radweges im Frettertal zwischen Lenhausen und Fehrenbracht, ist der Abschnitt von Müllen bis zum Dorfhaus in Deutmecke bis voraussichtlich 15.03.2024 gesperrt.

Wanderer und Radfahrer werden gebeten, diesem Abschnitt zwingend fernzubleiben.

Durch den Einsatz von Spezialfahrzeugen ist eine Sperrung aus Sicherheitsgründen unumgänglich.


Startschuss für den neuen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Finnentrop

Erste Beteiligungsrunde findet im März 2024 statt

Finnentrop. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Finnentrop stammt aus dem Jahr 1974. Das alte Planwerk beinhaltet bereits eine Vielzahl von Änderungen. Diese wurden nach und nach vorgenommen, um die Planung an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Nach rund 100 Änderungen ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sinnvoll.

Im bisher wirksamen Rechtsplan werden Ziele der gemeindlichen Entwicklung sowie auch Bestands- und Prognosedaten zu Gewerbe und Wohnen nicht mehr zeitgemäß wiedergegeben. Außerdem haben sich die Gesetze, insbesondere im Umweltrecht, sowie landes- und regionalplanerische Vorgaben geändert. Neue Rahmenbedingungen, wie Klima- und demografischer Wandel, Zu- und Abwanderungen, Bedeutungszuwachs erneuerbarer Energien haben z. T. erhebliche Auswirkungen auf die künftige Siedlungsentwicklung.

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Das Verfahren der im März formell beginnenden Neuaufstellung gliedert sich klassisch in zwei zentrale Schritte: der Erarbeitung eines Vorentwurfes und eines Entwurfes. Es ist geplant, einen Ratsbeschluss zum Plan in etwa zwei Jahren herbeizuführen.

Im März soll nun der erste Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt und mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. In drei Veranstaltungen sollen wesentliche Inhalte, z. B. neue Wohnungsbau- und Gewerbeflächen in den Ortsteilen vorgestellt werden. Die verantwortlichen Planer kommen

dazu in die Schützenhallen in Fretter, Lenhausen und Heggen.

Jetzt sind Sie gefragt – die Gemeinde Finnentrop lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich über das Instrument des Flächennutzungsplanes zu informieren und insbesondere zu erfahren, wo in Ihrem Ortsteil neue Wohnbau- und Gewerbeflächen angedacht werden. Folgende Informationsveranstaltungen sind für die angegebenen Siedlungsbereiche im März 2024, jeweils um 17:30 Uhr geplant:

12.03.2024: Schönholthausen, Ostentrop, Deutmecke, Fretter, Serkenrode in der Schützenhalle Fretter, Am Weingarten 17

14.03.2024: Rönkhausen, Lenhausen, Finnentrop, Bamenohl, Weringhausen in der Schützenhalle Lenhausen, Lehmbergstraße 13

20.03.2024: Heggen, Hülschotten in der Schützenhalle Heggen, Dr.-Rademacher-Straße

Hier bestehen für Sie Gelegenheiten, die Flächenvorschläge kennenzulernen, zu bewerten bzw. zu kommentieren.

Nach den Veranstaltungen wird es auch die Möglichkeit geben, dass formell und schriftlich Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden können. Weitergehende Informationen dazu folgen gesondert im Amtsblatt der Gemeinde Finnentrop. Die Planunterlagen können dann ebenfalls über das Planungs- und Beteiligungsportal der Gemeinde Finnentrop unter https://www.o-sp.de/finnentrop/liste im Bereich „Aktuelle Beteiligung“ eingesehen werden, wo auch eine Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen bestehen wird.

Darüber hinaus besteht im weiteren Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den überarbeiteten Entwürfen einzureichen. Über vorgesehene Termine wird die Gemeinde Finnentrop frühzeitig informieren.

Was ist und kann der Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das gesamte Gemeindegebiet die vorhandene bzw. geplante Bodennutzung dar. Was und wo gebaut werden darf: Das regelt dieser Plan. Idealerweise ist er die zukünftige Grundlage für die räumliche Entwicklung von Finnentrop, dabei aber zunächst nur für Behörden verbindlich.

Auf dieser Grundlage werden dann für kleinere Bereiche Bebauungspläne aufgestellt, die Baurechte für Bürgerinnen und Bürger schaffen können. Der Flächennutzungsplan ist somit als „Plan der Möglichkeiten“ zu verstehen. Ohne entsprechende Darstellung im FNP können Bebauungspläne nicht aufgestellt werden. Der FNP kann auch geändert werden.

Die inhaltliche Erarbeitung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft post welters + partner mbB, Architekten und Stadtplaner/büro grünplan in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Planen, Bauen und Wohnen der Gemeinde Finnentrop.


Grundschule Heggen zu Besuch im Rathaus

Am heutigen Donnerstag, 29. Februar 2024 stattete die 3. Klasse der Gemeinschaftsgrundschule Heggen Bürgermeister Achim Henkel einen Besuch im Rathaus der Gemeinde Finnentrop ab.

Gemeinsam mit Lehrerin Birgit Rameil und Betreuerin Frau Lucia Mues sahen sich die 25 Schülerinnen und Schüler als erstes den Mitmachfilm der Gemeinde Finnentrop im Ratssaal an. Es folgte eine kleine Fragerunde an Bürgermeister Henkel, bevor er mit ihnen an seinen Arbeitsplatz ging und ihnen einen kleinen Einblick in den Tagesablauf eines Bürgermeisters gab.

Danach durften die Schülerinnen und Schüler den Servicebereich erkunden, wo dem gestrigen Geburtstagskind Juliana ihre ausgedruckte Meldebescheinigung überreicht wurde.

Nach einer guten Stunde war der Ausflug ins Rathaus wieder beendet und der Bus fuhr zur Gemeinschaftsgrundschule nach Heggen zurück.


Medieninformation der Gemeinde Finnentrop

Durchforstungsarbeiten – Erster Abschnitt von Lenhausen bis Deutmecke gesperrt

Wie bereits von der Gemeinde Finnentrop mitgeteilt wurde, findet zur Zeit eine Durchforstung des Waldstreifens entlang des SauerlandRadringes / Ruhr-Sieg-Radweges im Frettertal zwischen Lenhausen und Fehrenbracht statt.

In der Zeit vom 26. Februar 2024 bis voraussichtlich 02. März 2024 ist der Abschnitt zwischen Lenhausen und Deutmecke voll gesperrt. Wanderer und Radfahrer werden gebeten, diesem Abschnitt zwingend fernzubleiben.

Durch den Einsatz von Spezialfahrzeugen ist eine Sperrung aus Sicherheitsgründen unumgänglich.


Radweg wird abschnittsweise gesperrt
Finnentrop
. Die Gemeinde Finnentrop beabsichtigt, eine Durchforstung des Waldstreifens entlang des SauerlandRadringes / Ruhr-Sieg-Radweges im Frettertal zwischen Lenhausen und Fehrenbracht durchzuführen. Die Arbeiten werden in der Zeit vom 20.02. bis 15.03.2024 stattfinden. Dazu ist auf Grund des Einsatzes von Spezialfahrzeugen aus Sicherheitsgründen die abschnittsweise Sperrung des Radweges erforderlich


Gemeinde Finnentrop schreibt Lärmaktionsplan fort Bürger können sich beteiligen

Finnentrop. Im Jahr 2002 ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptstrecken des Straßen- und Schienenverkehrs, für Großflughäfen und Ballungsräume zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

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Zunächst ging es um Ballungsräume Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen mit extremer Lärmbelastung.

Erst später war auch die Gemeinde Finnentrop gefordert als es um Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr ging.

So ist im Jahr 2018 ein erster Lärmaktionsplan erstellt worden, der nun fortgeschrieben werden muss

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz  NRW (LANUV) hat neue Lärmkarten erarbeitet, die über das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de eingesehen werden können.

In den Lärmkarten sind vier Straßenabschnitte in der Gemeinde Finnentrop als Hauptlärmquellen eingestuft:

  • L 539 Attendorner Straße (Südwestliche Gemeindegrenze bis L 853 Hauptstraße)
  • L 539 Attendorner Straße (L 853 Hauptstraße bis B 236 Bamenohler Straße)
  • B 236 Bamenohler Straße / Westfalenstraße (L 539 Attendorner Straße bis L 737 Mühlenstraße)
  • B 236 Bamenohler Straße (Südliche Gemeindegrenze bis L 880 Weringhauser Straße)

Ein Fachbüro wurde beauftragt, den Lärmaktionsplan der Gemeinde Finnentrop auf der Basis der neuen Lärmkarten fortzuschreiben und hat nun einen Zwischenbericht vorgelegt. Der Bericht ist auf der Internetseite der Gemeinde Finnentrop www.finnentrop.info bis zum 29.02.2024 einzusehen.

Diesem Bericht sind auch Informationen zur Eisenbahnstrecke zu entnehmen, die ebenfalls als Hauptlärmquelle eingestuft ist. Für die Lärmaktionsplanung ist in diesem Fall jedoch nicht die Gemeinde, sondern das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist ausdrücklich die Mitwirkung der Öffentlichkeit gefragt. Bis zum 29.02.2024 besteht die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen, möglichst schriftlich, mitzuteilen. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Finnentrop ist Brigitte Kümhof (Tel. 02721/512154, E-Mail: B.Kuemhof@finnentrop.de).

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Abfallentsorgung

Biotonnen, für die laut Abfallkalender in der letzten Woche (Kalenderwoche 3) eine Entleerung festgesetzt war, aber wetterbedingt nicht geleert worden sind,  können leider nicht nachträglich geleert werden. Wir bitten um Verständnis!


Nachträgliche Abbuchung von Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer

erfolgt voraussichtlich noch im Januar 2024

Vor dem regulären Steuertermin am 15.11.2023 hat die Gemeinde Finnentrop u.a. per Pressenotiz darauf hingewiesen, dass wegen des Cyberangriffs keine Abbuchung der fälligen Teilbeträge an Grundbesitzabgaben (Grund- und Hundesteuer, Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren) erfolgen kann. Das galt auch für Gewerbesteuerforderungen.

Derzeit wird verwaltungsintern in Abstimmung mit der S-IT an der zeitnahen Nachholung der Abbuchungen gearbeitet. Um späteren Überraschungen beim Blick auf den Kontoauszug vorzubeugen, weist die Gemeinde Finnentrop deshalb bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf hin, dass die eigentlich im November des vergangenen Jahres fälligen Beträge aller Voraussicht nach noch im laufenden Monat Januar nachträglich auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger bzw. Gewerbetreibenden belastet werden. Dies gilt natürlich nur dann, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt und der fällige Betrag nicht vorab per Überweisung ausgeglichen wurde.

Die Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024 erfolgt dann voraussichtlich Anfang Februar 2024. Zum nächsten regulären Steuertermin, also dem 15.02.2024, sollen die Abbuchungen dann wieder fälligkeitsgenau umgesetzt werden.


Bürgerbüro und Standesamt wieder im Basisbetrieb

Ab sofort können im Servicebereich der Gemeinde Finnentrop wieder Personalausweise/Reisepässe beantragt und An-und Ummeldungen vorgenommen werden.

Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassungen sind derzeit noch nicht wieder möglich.

Im Standesamt sind wieder Beurkundungen im normalen Umfang möglich. Allerdings besteht noch kein Zugriff auf bereits reservierte Hochzeitstermine. Alle angehenden Brautpaare, die im letzten Jahr einen Termin für 2024 vereinbart haben, werden gebeten, sich dringend im Standesamt zu melden (02721/512-124, -125).

Der Servicebereich ist persönlich und telefonisch (02721/512-105, -122, -123, -208) zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar: montags bis freitags von 08:00 – 12:30 Uhr und montags bis donnerstags von 13:30 – 17:00 Uhr.

Es erfolgt keine Terminvereinbarung, daher ist mit Wartezeiten zu rechnen.


Die Bigge-Lenne Gesamtschule stellt sich vor

In der Ratssitzung am 12.12.2023 hat Schulleiter Thorsten Vietor die Anwesenden über die Arbeit der Bigge-Lenne Gesamtschule informiert, die zugehörige Präsentation finden Sie hier:

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Büros des Rathauses bleiben geschlossen

In der Zeit vom 27. – 29. Dezember 2023 bleiben die Büros des Rathauses der Gemeinde Finnentrop geschlossen. Das Standesamt ist für Notfälle an den genannten Tagen jeweils vormittags von 9 – 10 Uhr unter der Rufnummer 02721/512-125 erreichbar.


Gemeinsame Pressemitteilung

der Kommunen Attendorn, Drolshagen, Finnentrop, Kirchhundem, Lennestadt, Olpe und Wenden sowie des Kreises Olpe

Wir bitten weiterhin um Geduld!“

Cyberangriff: Die sieben Bürgermeister aus dem Kreis Olpe und Landrat Melcher nehmen Stellung

Seit dem Cyberangriff auf das kommunale Rechenzentrum Südwestfalen-IT, der auch die Rathäuser und das Kreishaus in Olpe technisch lahmgelegt hat, sind inzwischen sechs Wochen vergangen. Die sieben Bürgermeister und Landrat Melcher informieren die Bürgerinnen und Bürger und ihre Mitarbeitenden darüber, dass der derzeitige Notbetrieb in den Verwaltungen noch länger andauern wird.

Zur vollständigen Pressemitteilung:

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Änderungen bei der Abfallentsorgung

Neue Abfall-Annahmestellen für die Gemeinde Finnentrop

Finnentrop. Der Abfallkalender für die Gemeinde Finnentrop wurde am 9. Dezember mit dem Sauerlandkurier verteilt.

Neu ist, dass Elektrogeräte und schadstoffhaltiges Holz (A IV-Holz) ab 1.1.2024 nicht mehr kostenfrei bei der Firma Vogt Kreislaufwirtschaft GmbH in Finnentrop angenommen werden. Als Annahmestellen stehen zukünftig der Recyclinghof der Firma Lobbe in Attendorn und der Wertstoffhof der Firma Remondis in Lennestadt zur Verfügung. Die Adressen und Öffnungszeiten sind dem Abfallkalender zu entnehmen.

Neuerdings können an diesen Annahmestellen auch Restsperrgut und Altholz bis zu einer Gesamtmenge von jeweils 4 m³ kostenfrei angeliefert werden.

Baustellenabfälle wie Zimmertüren, Laminat, Teppichboden oder Waschbecken werden weder bei den Abholungen mitgenommen, noch kostenfrei an den Annahmestellen angenommen. Sie sind kostenpflichtig zu entsorgen.

In der Gemeinde Finnentrop ist es im Jahr 2024 außerdem möglich, an zwei Samstagsterminen schadstoffhaltiges Holz (A IV-Holz) am Bauhof der Gemeinde anzuliefern. Nähere Infos hierzu sind dem Abfallkalender zu entnehmen.

Fragen rund um das Thema Abfall werden unter Tel. 02721 /512-159 oder E-Mail rathaus@finnentrop.info gerne beantwortet.


Verkauf Pfarrheim Finnentrop an die Gemeinde Finnentrop

Finnentrop. Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, hat der Kirchenvorstand Finnentrop den Verkauf des Pfarrheimes Am Markt beschlossen. Nach der Veröffentlichung der Verkaufsabsicht in der Tageszeitung bekundete auch die Gemeinde Finnentrop ihr Interesse an der Immobilie. In den anschließenden Gesprächen zwischen dem Kirchenvorstand und der politischen Gemeinde wurde Einigkeit über die Veräußerung der Immobilie erzielt.

Zur vollständigen Pressemitteilung:

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Gemeindewerke – Kunden-Selbstablesung der Zählerstände

Begleitend zur diesjährigen Kunden-Selbstablesung in Finnentrop wird für den Kunden ein Internetportal zur Onlineerfassung der Zählerstände angeboten. Das Internetportal kann hier aufgerufen werden:

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Pressemitteilung zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Finnentrop durch die gpaNRW

v.l.n.r. Joel Kießling (Prüfer), Michael Esken (Präsident der gpaNRW), Bürgermeister Achim Henkel, Anika Wolff (Projektleitung gpaNRW)


35. Finnentroper Weihnachtsmarkt

Medieninformation zum Download: Klick


Landesunterkunft für Geflüchtete in Finnentrop geplant

Einladung zur Informationsveranstaltung am 28. November 2023 in Heggen

Weitere Information gibt es hier:

Babybegrüßungspaket für die „Oktober-Babys 2023“ in der Gemeinde Finnentrop

Liebe Eltern,

die Gemeinde Finnentrop setzt seit vielen Jahren mit dem Babybegrüßungspaket ein Zeichen der Familien- und Kinderfreundlichkeit. Jedes Baby in der Gemeinde bekommt zur Geburt eins dieser Pakete. Trotz der Cyberattacke auf die Südwestfalen IT und die daraus resultierenden fehlenden Daten, möchte die Gemeinde Finnentrop Ihr Baby herzlich begrüßen. Ihr Kind ist im Oktober 2023 geboren und Sie möchten dieses Geschenk erhalten, melden Sie sich bitte bei:

Pia Hirschhäuser, 02721/512-108, E-Mail: sozialamt@finnentrop.info.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Achim Henkel

Bürgermeister


„Keine Abbuchung von Grundbesitzabgaben zum 15. November“

Die Städte und Gemeinden im Kreis Olpe weisen darauf hin, dass aufgrund des Cyberangriffes auf die SIT die Abbuchung des am 15.11.2023 fälligen Teilbetrages an Grundbesitzabgaben (Grund- und Hundesteuer, Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren) nicht erfolgen kann. Derzeit ist noch nicht bekannt, wann diese Abbuchung nachgeholt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die IT-Systeme wieder funktionieren.

Bitte überweisen Sie, wenn Sie üblicherweise am Lastschriftverfahren teilnehmen, nicht selbstständig. Ansonsten könnte es zu einer Doppelbelastung kommen. Halten Sie den von Ihnen eigentlich zu bezahlenden Betrag auf Ihrem Konto zur Verfügung oder legen Sie diesen anderweitig zur Seite, damit Ihnen der Betrag zur Verfügung steht, sobald er angefordert wird.

Wenn Sie diese Abgaben üblicherweise selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ändert sich für Sie nichts.

Bei Rückfragen steht die Gemeinde Finnentrop gern zur Verfügung.

Aktueller Artikel von Lokalplus zum Thema: KLICK


Aufgrund einer Cyber-Attacke auf das Rechenzentrum der SIT, sind aktuell 72 Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit massiv eingeschränkt. Hier geht es zur aktuellen Pressemitteilung der SIT vom 06.11.2023:

Pressemitteilung 06.11.2023


Aktuelle Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Seit dem 13.11.2023 ist das Rathaus wieder telefonisch erreichbar, die Telefonliste mit allen Ansprechpartnern finden Sie hier:

Telefonliste

Montag bis Donnerstag

08.00 bis 12.30 Uhr

13.30 bis 17.00 Uhr

Freitags

08.00 bis 12.30 Uhr


Sperrmüll-, Altholz- und Metall-/Elektroschrottabfuhr

Online-Anmeldungen sind unter https://finnentrop.abfuhrtermine.info möglich.