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Abfallgebühr Festsetzung

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung werden Gebühren erhoben.
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Zu den Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
  • die Abfallberatung
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung. 

Zuständig

Gemeinde Finnentrop »
Telefon: 02721/512-0
Fax: 02721/6958
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Erik Baroth »
Telefon: 02721/512-149
Fax: 02721/5129-149
E-Mail oder Kontaktformular