Nr. des Gebietes: OE-019 - besteht aus 2 Teilgebieten
Gebietsname: NSG Ahauser Klippen und Stausee
= ein kleiner Teil des Gebietes liegt auf dem Gebiet der Stadt Attendorn
Größe in ha: 23,93
Schutzgebiet seit: 2003 / erneuert 2006
Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) Überregional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten insbesondere der Kalkfelsen mit seltenen Moos- und Pflanzengesellschaften. In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen: - ein exponierter Winterlinden-Hainbuchenschuttwald, - ein Orchideen-Kalkbuchenwald und - ein Waldmeister-Buchenwald.
b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufgeführt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritär eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraum),
- Orchideen-Kalkbuchenwald,
- Waldmeister-Buchenwald,
- Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation.
Außerdem handelt es sich um Biotope für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht: - Uhu (Bubo bubo). 2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
Das für die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel für die Waldflächen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten. Dazu gehört auch die Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem Mosaik der standörtlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschließlich der Alt- und Totholzphase.
(Die Angaben zu den Naturschutzgebieten stammen aus den veröffentlichten, verwaltungstechnischen Informationen der LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – zum jeweiligen Gebiet und dessen Schutzzielen. Wir haben die jeweilige Veröffentlichung auf das Wesentliche gekürzt.)