Nr. des Gebietes: OE-024
Gebietsname: NSG Bamenohl
Größe in ha: 2,10
Schutzgebiet seit: 2004
Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) Überregional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines der artenreichsten und floristisch bedeutsamsten Kalkmagerrasen in der Attendorn-Elsper Kalksenke.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- Kalkmagerrasen,
- und ein artenreicher Hainbuchenwald.
b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufgeführt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritär eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (prioritärer Lebensraum),
und folgende Art gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie:
- Lacerta agilis (Zauneidechse).
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
(Die Angaben zu den Naturschutzgebieten stammen aus den veröffentlichten, verwaltungstechnischen Informationen der LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – zum jeweiligen Gebiet und dessen Schutzzielen. Wir haben die jeweilige Veröffentlichung auf das Wesentliche gekürzt.)