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Schiedsamt

„Sich vertragen ist besser als klagen“

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und -männer (Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.

In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (Ansprüche aus dem Nachbarschaftsrecht, Verletzung der persönlichen Ehre, Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Geldforderungen aus Verträgen und Schadensersatzansprüchen). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.

Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 für die Dauer von fünf Jahren Herrn Jürgen Hennes zur Schiedsperson und Frau Elisabeth Nöker zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Finnentrop gewählt.

Kontakt

Jürgen Hennes »
Telefon: 0170/8618150
Elisabeth Nöker »
Telefon: 0160/8264000