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Was ist zu beachten?
- Für jede geleistete Stunde wird Taschengeld in Höhe von 8,00 Euro gezahlt. Das Geld wird direkt an den Jugendlichen nach Ende der Tätigkeit ausgehändigt.
- Max. zwei Stunden am Tag und höchstens zehn Stunden in der Woche darf eine Beschäftigung erfolgen.
- Es werden nur Tätigkeiten vermittelt, die für Jugendliche geeignet und ungefährlich sind.
- Die Taschengeldbörse dient lediglich als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht nur zwischen Jobanbieter und den Jugendlichen bzw. deren gesetzlichen Vertretern.
- Sozialversicherung: Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei regelmäßigen Arbeiten wird die Anmeldung bei der Minijobzentrale der Knappschaft Bahn-See empfohlen.
- Krankenversicherung: Jugendliche sind über die bestehende Krankenversicherung der Eltern mit abgesichert.
- Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Auch in Haftpflichtfällen sind Jugendliche über die Versicherung der Eltern mitversichert.
- Unfallversicherung: Eine private Versicherung durch die Eltern ist sinnvoll.
- Sozialversichung: Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei regelmäßigen Arbeiten wird die Anmeldung bei der Minijobzentrale der Knappschaft Bahn-See empfohlen.
- Krankenversicherung: Jugendliche sind über die bestehende Krankenversicherung der Eltern mit abgesichert.
- Haftpflichtversicherung: Auch in Haftpflichtfällen sind Jugendliche über die Versicherung der Eltern mit versichert. Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
- Unfallversicherung: Eine private Versicherung durch die Eltern ist sinnvoll.