Direkt zu:

Schnellnavigation

Suche

Seiteninhalt

Was ist zu beachten?

  • Für jede geleistete Stunde wird Taschengeld in Höhe von 8,00 Euro gezahlt. Das Geld wird direkt an den Jugendlichen nach Ende der Tätigkeit ausgehändigt.
  • Max. zwei Stunden am Tag und höchstens zehn Stunden in der Woche darf eine Beschäftigung erfolgen.
  • Es werden nur Tätigkeiten vermittelt, die für Jugendliche geeignet und ungefährlich sind.
  • Die Taschengeldbörse dient lediglich als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht nur zwischen Jobanbieter und den Jugendlichen bzw. deren gesetzlichen Vertretern.
  • Sozialversicherung: Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei regelmäßigen Arbeiten wird die Anmeldung bei der Minijobzentrale der Knappschaft Bahn-See empfohlen.
  • Krankenversicherung: Jugendliche sind über die bestehende Krankenversicherung der Eltern mit abgesichert.
  • Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Auch in Haftpflichtfällen sind Jugendliche über die Versicherung der Eltern mitversichert.
  • Unfallversicherung: Eine private Versicherung durch die Eltern ist sinnvoll.
  • Sozialversichung: Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei regelmäßigen Arbeiten wird die Anmeldung bei der Minijobzentrale der Knappschaft Bahn-See empfohlen.
  • Krankenversicherung: Jugendliche sind über die bestehende Krankenversicherung der Eltern mit abgesichert.
  • Haftpflichtversicherung: Auch in Haftpflichtfällen sind Jugendliche über die Versicherung der Eltern mit versichert. Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
  • Unfallversicherung: Eine private Versicherung durch die Eltern ist sinnvoll.

Kontakt