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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das Planungswerkzeug der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern.

Das Baugesetzbuch (BauGB) bildet die Gesetzesgrundlage.

Die Bauleitplanung gliedert sich in 2 Bereiche:

1. Die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), aus der

2. die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) folgt.

Planungs- und Beteiligungsportal:

Die aktuellen Bauleitpläne und Satzungen im Verfahren können Sie in unserem Planungs- und Beteiligungsportal einsehen.

Hier haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, eine Stellungnahme während des im Amtsblatt veröffentlichten Beteiligungszeitraums einzureichen.

Auf dem Portal können Sie sich im Planlexikon über die unterschiedlichen Begriffe und Verfahrensbestandteile informieren.

Kontakt

Raphael Tombergs »
Telefon: 02721/512-145
Fax: 02721/5129-145
E-Mail oder Kontaktformular
Marcel Leßmann »
Telefon: 02721/512-162
Fax: 02721/5129-162
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