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Satzungen

Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB

Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist die Lage des Baugrundstückes entscheidend. Es wird zwischen Innenbereich (im Zusammenhang bebaute Ortsteile) und Außenbereich unterschieden.

Grundsätzlich darf im Innenbereich gebaut werden. Um klar abzugrenzen wo die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verläuft, kann die Gemeinde dies in Satzungen festlegen (Satzungen nach § 34 BauGB).

Im Außenbereich ist grundsätzlich keine Wohnbebauung zulässig. Allerdings kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen bei schon vorhandener Wohnbebauung in einer Satzung festlegen, dass Wohnnutzungen in einem definierten Umfang im Außenbereich zulässig sind (Satzung nach § 35 BauGB).

Satzungsverfahren

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 und § 4

2. Änderung der Außenbereichssatzung Schönholthausen-Koltermecke

Rechtskräftige Satzungen ab 13.05.2017

Schöndelt 1. Änderung bzw. Erweiterung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schöndelt

Fretter 3. Änderung Abgrenzungssatzung

4. Änderung der Abgrenzungssatzung i. V. m. einer Einbeziehungssatzung des Ortsteiles Fretter

5. Änderung der Abgrenzungssatzung i. V. m. einer Einbeziehungssatzung des Ortsteiles Fretter

Außenbereichssatzung - Bereich Ramscheid

Außenbereichssatzung - Bereich Weuspert-Faulebutter

Außenbereichssatzung - Bereich Fehrenbracht

Kontakt

Raphael Tombergs »
Telefon: 02721/512-145
Fax: 02721/5129-145
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Marcel Leßmann »
Telefon: 02721/512-162
Fax: 02721/5129-162
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