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Lärm
Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat am 02.07.2024 den Lärmaktionsplan (4. Runde / 1. Fortschreibung) beschlossen. Dieser kann untenstehend heruntergeladen werden.
Lärmaktionsplan:
Hintergrund der Lärmaktionsplanung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Für Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern übernimmt das Land NRW die Kartierung der Lärmbelastung. Die neuen Lärmkarten für die Gemeinde Finnentrop sind im vergangenen Jahr veröffentlicht worden.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung inkl. den Ergebnissen der Lärmkartierung.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Finnentrop wird vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Finnentrop, Am Markt 1, 57413 Finnentrop, Zimmer 206, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt. Eine Terminabsprache wird empfohlen.