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Denkmalpflege und Denkmalschutz
Denkmäler sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land. Die Erhaltung von Baudenkmälern, Bodendenkmälern oder beweglichen Denkmälern ist in unserer Zeit zu einer wichtigen Aufgabe geworden. Dabei geht es heute nicht mehr nur um einige historische Prunkstücke wie Kirchen und Schlösser, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit, um gewachsene Stadt- und Ortsbereiche oder Einzelbauten wie alte Bauernhäuser und Bauernhöfe oder auch Fabrikanlagen.
Unsere historischen Kulturgüter liefern aussagekräftige Belege für die Entwicklung von Stadt und Land. Sie bestimmen ihren Charakter, tragen zur Unverwechselbarkeit bei. Sie wecken bei den Bürgerinnen und Bürgern Erinnerungen und Vertrautheit, abgesehen davon, dass sie dem Eigentümer oder Nutzer die Chance eröffnet, ein besonderes Ambiente für sein Zuhause zu schaffen.
Untere Denkmalbehörde
Es ist Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop, die in ihrem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Denkmäler entsprechend zu schützen. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Eintragung in die Denkmalliste. Aktuell sind 80 Baudenkmäler, zwölf Bodendenkmäler sowie sechs bewegliche Denkmäler in der Finnentroper Denkmalliste eingetragen.
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Jegliche Änderungen und Veränderungen an Denkmälern oder auch in ihrer näheren Umgebung oder in Denkmalbereichen bedürfen grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der Gemeinde Finnentrop als Untere Denkmalbehörde, auch wenn die Maßnahme an sich nicht baugenehmigungspflichtig ist.
Erlaubnispflichtig sind damit alle:
- äußeren baulichen Maßnahmen (beispielsweise Neuanstrich, Neuverputz, Dacheindeckung, Abbruch, Erweiterungen)
- inneren baulichen Maßnahmen (beispielsweise Grundrissänderungen, Veränderung schützenswerter Böden, Decken und Türen, Änderung haustechnischer Anlagen, Nutzungsänderungen)
- Veränderungen der Umgebung des Denkmals (beispielsweise Einfriedungen oder bauliche Veränderungen auf benachbarten Grundstücken, sofern sie das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen).
Denkmalförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Denkmaleigentümer Förderungen erhalten. Die Gemeinde Finnentrop und die Bezirksregierung Arnsberg bieten hier finanzielle Möglichkeiten an.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Steuervergünstigungen
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt. Die Untere Denkmalbehörde stellt Steuerbescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen bei Baudenkmälern aus. Voraussetzung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Durchführung der Maßnahme.