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Windenergieplanung in der Gemeinde Finnentrop

Die Windenergieplanung unterliegt fortlaufenden Änderungen der Rechtsprechung und der Gesetzesgrundlagen.

Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat am 22.11.2022 beschlossen, die Bauleitplanverfahren in Sachen Windenergieplanung einzustellen. Die im nachfolgenden Link abrufbare Sitzungsvorlage 90/2022 begründet die Einstellung der Verfahren:

Windenergieplanung in der Gemeinde Finnentrop (SV 90/2022)

Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplanverfahren

Die Bauleitplanverfahren sind eingestellt. Die dazugehörigen öffentlichen Bekanntmachungen sind hier einzusehen und sind im Amtsblatt der Gemeinde Finnentrop (Nr. 16, Jahrgang 26) am 19.12.2022 erschienen:

86. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Finnentrop und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 -Windenergieanlagen nordwestlich von Serkenrode-

87. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Finnentrop und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 -Windenergieanlagen nordöstlich von Schöndelt-

88. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Finnentrop und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 -Windenergieanlagen nördlich von Ostentrop-

Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie

Das Verfahren zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ in der Gemeinde Finnentrop ist eingestellt. Die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung ist hier einzusehen und ist im Amtsblatt der Gemeinde Finnentrop (Nr. 16, Jahrgang 26) am 19.12.2022 erschienen:

Sachlicher Teilflächennutzungsplan »Windenergie« in der Gemeinde Finnentrop

Öffentliche Auslegungen von Genehmigungsanträgen

Aktuelle Genehmigungsverfahren sind unter den folgenden Links einzusehen:

5_WEA_nordwestlich_von_Serkenrode_ÖF_Bekanntmachung

Kontakt

Raphael Tombergs »
Telefon: 02721/512-145
Fax: 02721/5129-145
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