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Der Gemeinderat
Der Rat der Gemeinde Finnentrop ist zuständig für alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit die Gemeindeordnung nichts anderes bestimmt.
Der Gemeinderat entscheidet über
- in den ihm durch Gesetz ausdrücklich vorbehaltenen Angelegenheiten sowie in den Fällen, in denen die Entscheidungsbefugnis nicht auf die Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen worden ist.
- in allen Angelegenheiten, die für die Gemeinde von besonderer kommunalpolitischer Bedeutung sind oder die eine erhebliche finanzielle Belastung zur Folge haben.
Übrige Angelegenheiten
Alle übrigen Angelegenheiten werden zur Erledigung den Ausschüssen oder dem Bürgermeister übertragen. Der Rat kann für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Übertragung der Entscheidungsbefugnis zurücknehmen.
Der Einzelfall
Im Einzelfall kann der Rat an Stelle des an sich zuständigen Ausschusses entscheiden, wenn die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und der Ausschuss vor der nächsten Sitzung des Rates nicht mehr tagt.