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Ehrenamtskarte NRW in Finnentrop
Neben vielen anderen Kommunen führte die Gemeinde Finnentrop zum 01.10.2009 die Ehrenamtskarte NRW ein.
Wer besitzt Anspruch auf die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte können mittels schriftlichem Antrag ehrenamtlich Tätige erhalten, die bereits 3 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, die wöchentlich mindestens 5 Stunden oder jährlich mindestens 250 Stunden umfasst. Die Ehrenamtskarte hat 3 Jahre Gültigkeit und muss dann neu beantragt werden. Näheres ist den Richtlinien zu entnehmen.
Geltungsbereich
Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in NRW, die Inhaber aus der Gemeinde Finnentrop können mit ihrer Ehrenamtskarte überall in NRW die Vergünstigungen in Anspruch nehmen, umgekehrt alle Inhaber der Ehrenamtskarte aus ganz NRW in Finnentrop. Mit der Ehrenamtskarte soll landesweit das besondere ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich anerkannt und gewürdigt werden. Einrichtungen, Institutionen und auch private Anbieter können den Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen gewähren.
Vergünstigungsgeber
Eine Liste der Vergünstigungsgeber in der Gemeinde Finnentrop befinden sich in der rechten Randspalte.