Die Gemeinde Finnentrop sucht engagierte Nachfolgerinnen und Nachfolger für die ausscheidenden Schiedspersonen. Bewerbungen können bis zum 24. Januar 2025 an die Gemeinde Finnentrop gerichtet werden.
Schiedspersonen tragen durch ihr Engagement wesentlich zur Entlastung der Gerichte bei und fördern den sozialen Frieden. Gesucht werden Menschen, die ein hohes Maß an Integrität und Unparteilichkeit mitbringen und über gute kommunikative Fähigkeiten sowie Einfühlungsvermögen verfügen.
Für das Ehrenamt einer Schiedsperson können sich Bürgerinnen und Bürger bewerben, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber nicht älter als 75 Jahre alt sind. Zu einer weiteren Voraussetzung zählt sicherlich das Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zur Streitschlichtung. Zudem muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter erfüllt sein. Außerdem kann nur eine Person Schiedsfrau oder Schiedsmann werden, die ihren Wohnsitz in Finnentrop hat.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig – es genügen eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie die Fähigkeit, Konflikte zu erkennen und konstruktiv zu lösen.
Zukünftige Schiedspersonen werden durch das Schiedsamtsseminar und durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) ausgebildet und so auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Die Schiedsperson wird auf die Dauer von fünf Jahren durch den Rat der Gemeinde Finnentrop gewählt und anschließend von der Direktorin des Amtsgerichtes Lennestadt vereidigt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Interessierte Finnentroperinnen und Finnentroper sind eingeladen, sich schriftlich (an: Gemeinde Finnentrop, Bereich Ordnung, Am Markt 1, 57413 Finnentrop) oder per E-Mail an rathaus@finnentrop.de zu bewerben.
Für weitere Auskünfte steht Bereichsleiter Joachim Blume telefonisch unter 02721/512-139 oder per E-Mail an j.blume@finnentrop.de zur Verfügung.
Ergänzende Informationen und ein Bewerbungsformular sind auf der Homepage der Gemeinde Finnentrop verfügbar.