Finnentrop Zentrum mit Rathaus
Vor einer Eheschließung ist ein sogenanntes "Aufgebot" zu bestellen (Amtsdeutsch: Anmeldung einer Eheschließung); zuständig ist das Standesamt, der Wohnsitzgemeinde eines Verlobten. Es erfolgt kein öffentlicher Aushang mehr.
Zum Aufgebot müssen bestimmte Unterlagen im Original vorgelegt werden; welche das sind, erläutert gerne jeder Standesbeamte. Das "Aufgebot" kann maximal 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin bestellt werden. Die Eheschließung/Trauung kann in jedem Standesamt der Bundesrepublik erfolgen. Bei der Eheschließung ist die Namensführung zu regeln.
Zusatzkosten
Da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude mit Originalholzboden handelt, ist das Tragen von Pfennigabsätzen untersagt.
Wenn Sie einen Wunschtermin haben, melden Sie sich bitte frühstmöglich. Wir reservieren Ihnen gerne einen Termin.