Direkt zu:

Schnellnavigation

Suche

Seiteninhalt

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das Planungswerkzeug der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern.

Das Baugesetzbuch (BauGB) bildet die Gesetzesgrundlage.

Die Bauleitplanung gliedert sich in 2 Bereiche:

1. Die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), aus der

2. die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) folgt.