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Satzungen
Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB
Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist die Lage des Baugrundstückes entscheidend. Es wird zwischen Innenbereich (im Zusammenhang bebaute Ortsteile) und Außenbereich unterschieden.
Grundsätzlich darf im Innenbereich gebaut werden. Um klar abzugrenzen wo die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verläuft, kann die Gemeinde dies in Satzungen festlegen (Satzungen nach § 34 BauGB).
Im Außenbereich ist grundsätzlich keine Wohnbebauung zulässig. Allerdings kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen bei schon vorhandener Wohnbebauung in einer Satzung festlegen, dass Wohnnutzungen in einem definierten Umfang im Außenbereich zulässig sind (Satzung nach § 35 BauGB).
Satzungsverfahren
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 und § 4
2. Änderung der Außenbereichssatzung Schönholthausen-Koltermecke
Rechtskräftige Satzungen ab 13.05.2017
Fretter 3. Änderung Abgrenzungssatzung
Außenbereichssatzung - Bereich Ramscheid