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Herzlich willkommen im Standesamt der Gemeinde Finnentrop!
Der Tag der Eheschließung ist ein besonderer Tag im Leben zweier sich liebenden Menschen. Eine wichtige Entscheidung wird besiegelt und gefeiert. Sie sagen „Ja“ zueinander. Sie bekennen sich zueinander, sie nehmen einander an, so wie sie sind. Der Schriftsteller Albert Camus sagte einmal: „Einen Menschen lieben, heißt einwilligen, mit ihm alt zu werden.“ Keine leichte Aufgabe, eher eine große Herausforderung.
Wir freuen uns mit Ihnen, dass Sie sich das Standesamt in Finnentrop für den Beginn dieser schönen Herausforderung ausgesucht haben. Wir, die Standesbeamtinnen, stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, Ihren großen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.
Für Ihr Ja-Wort vor den Standesbeamten stehen Ihnen in der Gemeinde Finnentrop drei verschiedene Trauorte zur Verfügung.
Sie haben die Wahl zwischen dem geschmackvoll eingerichteten Trauzimmer des Rathauses Finnentrop,
(Platz für ca. 20 Personen)
dem stilvollen Ambiente im Schloss Bamenohl oder im Schlossgarten
(Platz für ca. 60 Personen)
Weitere Informationen finden Sie hier.
und der „Alten Mühle“ in Frettermühle.
(Platz für ca. 20 Personen)
Für welchen Ort Sie sich auch entscheiden, es ist unser Ziel, Ihrer Trauung einen angemessenen Rahmen zu bieten und diesen besonderen Tag individuell zu gestalten. Wir freuen uns daher über Ihren Anruf oder Ihren Besuch, um den Ablauf und die Details sowie den Wunschtermin Ihrer standesamtlichen Trauung miteinander abzustimmen.
Die „Anmeldung zur Eheschließung“ mit allen erforderlichen Unterlagen kann maximal 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin erfolgen. Welche Unterlagen benötigt werden, erläutert Ihnen gerne Ihre Standesbeamtin. Eine Auswahl an aktuellen Stammbüchern hält das Standesamt für Sie bereit.
Unser Standesamt berät Sie gern in Fragen zu Ihrer geplanten Eheschließung oder sonstigen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel: Urkundenanforderungen, Vaterschaftsanerkennung, Namenserklärungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Nachbeurkundungen oder Beurkundungen von Sterbefällen und Geburten.