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Was ist zu beachten?

Für jede geleistete Stunde wird Taschengeld in Höhe von 5,00 Euro gezahlt. Das Geld wird direkt an den Jugendlichen nach Ende der Tätigkeit ausgehändigt.

Eine Beschäftigung darf maximal 2 Stunden am Tag und höchstens 10 Stunden in der Woche erfolgen.

Es werden nur Tätigkeiten vermittelt, die für Jugendliche geeignet und ungefährlich sind.

Die Taschengeldbörse TaBöFi dient lediglich als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht nur zwischen den Jugendlichen bzw. deren gesetzlichen Vertretern und den Jobanbietern.

  • Sozialversichung: Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei regelmäßigen Arbeiten wird die Anmeldung bei der Minijobzentrale der Knappschaft Bahn-See empfohlen.
  • Krankenversicherung: Jugendliche sind über die bestehende Krankenversicherung der Eltern mit abgesichert.
  • Haftpflichtversicherung: Auch in Haftpflichtfällen sind Jugendliche über die Versicherung der Eltern mit versichert. Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
  • Unfallversicherung: Eine private Versicherung durch die Eltern ist sinnvoll.

Kontakt

Bürgerhilfe Finnentrop »
Telefon: 0175/5119073
Fax: 02721/79897
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