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Rechtliche Grundlagen und Eigenverantwortung

Allgemeine Sorgfaltspflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz

Das Wasserhaushaltsgesetz legt in § 5 allgemeine Sorgfaltspflichten fest, die für jeden gelten, der durch Hochwasser und Starkregen betroffen sein kann. Jede Person ist im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Dazu gehört insbesondere, die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte anzupassen.

Das bedeutet, dass Grundstückseigentümer eine aktive Rolle beim Schutz ihrer Immobilien spielen müssen und nicht allein auf öffentliche Maßnahmen vertrauen können. Zudem ist jeder verpflichtet, nachteilige Veränderungen der Gewässereigenschaften zu vermeiden, sparsam mit Wasser umzugehen, die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und eine Vergrößerung oder Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.

Begrenzte Leistungsfähigkeit der öffentlichen Infrastruktur

Es ist wichtig zu verstehen, dass das öffentliche Kanalnetz aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden kann, dass es alle auftretenden, seltenen oder extremen Starkregenereignisse vollständig ableitet. Bei sehr großen Niederschlagsmengen kann ein Teil des Wassers gar nicht erst in den Kanal gelangen, sondern fließt oberflächlich ab.

Kommunale Informationsvorsorge

Die Gemeinde Finnentrop betrachtet die Informationsvorsorge als ein zentrales Element ihres Handlungskonzepts im Rahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements. Ziel ist es, die Gefahrenlage einfach und verständlich zu kommunizieren und Informationen bereitzustellen, wie mit den daraus resultierenden Gefährdungen umzugehen ist.

Pflicht zur Rückstausicherung

Gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Eigentum gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen. Das Nichtbeachten dieser Pflicht oder eine mangelnde Wartung der Rückstausicherung kann im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Gemeinsam stark

Durch ein Zusammenspiel aus kommunalen Maßnahmen, persönlicher Vorsorge und der Nutzung von Informationsangeboten können wir gemeinsam dazu beitragen, die Risiken und Schäden durch Starkregen in unserer Gemeinde zu minimieren.

Kontakt

Michael Perlicki »
Telefon: 02721/512-199
Fax: 02721/5129-199
E-Mail oder Kontaktformular

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