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Sportförderung in der Gemeinde Finnentrop
In Anerkenntnis der besonderen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Sports fördert die Gemeinde Finnentrop die Sportvereine und Sportverbände nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien.
Die Leistungen nach diesen Richtlinien sind freiwillig. Finanzielle Zuwendungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Gemeinde Finnentrop.
Die Sportförderrichtlinien finden Sie hier.