Seiteninhalt
Ländliches Wirtschaftswegenetzkonzept für die Gemeinde Finnentrop
Grundlage für Wegebaumaßnahmen im Außenbereich
Seit April 2021 hat das durch die Gemeindeverwaltung beauftragte Planungsbüro Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH ein Wegenetzkonzept für die Wirtschaftswege im Außenbereich des gesamten Gemeindegebietes erarbeitet. Dafür wurden alle Wege im Eigentum sowohl der Gemeinde als auch im Eigentum von Teilnehmergemeinschaften und Interessentengesamtheiten bis hin zu privaten Wegen aufgenommen und nach ihrer Funktion im Wegenetz beurteilt. Auf Basis dieser Bestandanalyse hat das Planungsbüro ein Soll-Konzept der Wege mit Handlungsempfehlungen für die Zukunft ausgearbeitet.
Ziel des Konzeptes ist es, ein gut strukturiertes zukunftsfähiges Wegenetz zu erhalten, das die Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen berücksichtigt und der Entwicklung des gemeindlichen Freiraumes dient. Dabei sollen für die Wegenetzstruktur bedeutsame Wege gefördert werden, für andere, durch die Allgemeinheit nicht so häufig genutzte Wege, der Ausbaustandard gesenkt oder einzelne Wege auch vollständig aufgegeben werden. Die Förderung von Natur- und Landschaftsschutzelementen spielt ebenfalls eine Rolle.
Die Erstellung des Wegenetzkonzeptes wurde gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung sowohl mit EU-Mitteln als auch mit Haushaltsmitteln des Landes und des Bundes gefördert. Weiterführende Informationen zu den Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes können Sie im Internetauftritt der Europäischen Kommission einsehen.
Das Konzept für die Gemeinde Finnentrop gibt einen Ausblick auf die nächsten 20 Jahre. Allerdings handelt es sich insgesamt um einen dynamischen Prozess, der bei Änderungen die Gelegenheit bietet, Anpassungen vorzunehmen. Das abgeschlossene Konzept beinhaltet Handlungsempfehlungen, wodurch für die Gemeinde Finnentrop die Möglichkeit besteht, im Rahmen der „Förderrichtlinie (FöRL) Wirtschaftswege“ Fördermittel für die Modernisierung der Wirtschaftswege zu beantragen.
Die Pläne zu den Ergebnissen des Konzeptes stehen rechts in dem grau hinterlegten Kasten zum Download bereit.
Der Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegekonzepte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW erläutert die Kategorisierung wie folgt:
Kategorie A = klassifiziertes Straßennetz inkl. Gemeindestraßen; maßgebliches Verkehrsmittel: allgemeiner KFZ-Verkehr
Kategorie B = Multifunktionale Wege, d.h. für den Radverkehr, land- und forstwirtschaftlichen (luf) Verkehr und / oder den eingeschränkten KFZ-Verkehr sowie den Radverkehr; Maßgebliche Funktion: Sicherung kleinräumiger Verbindungen und Erschließung; maßgebliche Verkehrsmittel: Radverkehr, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Anliegerverkehr; Indizien für diese Kategorie-Einteilung: regelmäßig angefahrene Ziele im Außenbereich, z.B. land- und forstwirtschaftlich Betriebe, öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, touristische Ziele etc. zusätzlich alle Radrouten/-wege (Verbindungswege gem. RLW)
Kategorie C = Wege zur Sicherstellung land- und forstwirtschaftlich Verbindungen oder Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke; maßgeblicher Verkehr: land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Hauptwirtschaftswege oder Wirtschaftswege gem. RLW)
Kategorie D = Untergeordnete Wege mit Bedeutung für Fußgänger, d.h. Wege, die grundsätzlich der Erschließungssicherung von kleineren Feldblöcken dienen oder dienen könnten und über die regelmäßig Fußgänger laufen oder Wanderrouten; maßgeblicher Verkehr: Fußgänger u. land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Wirtschaftswege gem. RLW)
Kategorie E = Wege mit untergeordneter Erschließungsfunktion, z.B. zu kleineren Feldblöcken für einzelne Anlieger, kein unmittelbares öffentliches Interesse; maßgebliches Verkehrsmittel: land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Wirtschaftswege gem. RLW)
Kategorie F = Erschließungswege, die Einzelinteressen dienen; alle Verkehrsarten, aber nur in geringer Menge, z.B. Zufahrten zu einzeln gelegenen Wohnhäusern ohne land- und forstwirtschaftliche Bedeutung, Windkraftanlagen, Scheunen etc.
Kategorie G = im Netzzusammenhang weniger wichtige Wege, die ausschließlich der Feinverteilung innerhalb eines Feldblocks dienen oder zur Gewährleistung einer funktionierenden Verbindung bzw. Erschließung von geringer oder keiner Bedeutung sind.
Kategorie H = nicht mehr vorhandene oder genutzte Wege
Kategorie I = reine Fuß-, Reit- bzw. Radwege, die als selbständige Wege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr nicht nutzbar sind (sonstige Wege gem. RLW)
Die Ergebnisse des Konzeptes werden im öffentlichen Teil der Sitzung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses am 09.12.2021 vorgestellt.