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Kommunalwahlen NRW
Allgemeine Informationen
Informationen zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden Sie im Internet auf der Website des Landeswahlleiters NRW unter
https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/wahlen/kommunalwahlen
Wahltermin
Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am Sonntag, 13. September 2020 statt.
Mögliche Stichwahlen finden am Sonntag, 27. September 2020 statt.
Rechtliches
Informationen sowie Fragen und Antworten zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 - VerfGH 35/19 - finden Sie unter DOKUMENTE oder unter https://www.im.nrw/kommunalwahlen2020.
Wahlgebiet
Der Wahlausschuss der Gemeinde Finnentrop hat in seiner Sitzung am 05.02.2020 das Wahlgebiet in 17 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlgebietseinteilung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Finnentrop, Jahrgang 24, Nr. 1 vom 10.02.2020 öffentlich bekanntgemacht.
Wahlvorschläge
Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates sowie für die Wahl zum/ur Bürgermeister/Bürgermeisterin der Gemeinde Finnentrop im Rahmen der am 13.09.2020 stattfindenden Kommunalwahlen wurde im Amtsblatt der Gemeinde Finnentrop, Jahrgang 24, Nr. 2 vom 06.03.2020 öffentlich bekanntgemacht.
Entsprechende Formulare sind im Rathaus der Gemeinde Finnentrop erhältlich. Empfohlen wird die Nutzung eines Bausteins der Wahlsoftware VoteManager, der sog. Parteienkomponente. Nach erfolgter Registrierung können alle Angaben elektronisch erfasst werden. Die Vordrucke können anschließend ausgedruckt und unterzeichnet werden, gleichzeitig aber auch als Import-Datei bei der Gemeinde Finnentrop eingereicht werden.
Aufruf: https://www.votemanager.de/parteienkomponente
Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in einfacher Sprache als Videofilm
https://www.ksl-nrw.de/dgs/themen/5/politische-partizipation
https://www.youtube.com/playlist?list=PLu4ubxu-8KbzHsVgOGreby72y235mDkK7
https://www.youtube.com/watch?v=OenoYckPwSw
Hinweis für die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach den melderechtlichen Vorschriften (§ 26 Bundesmeldegesetz (BMG) von der Meldepflicht befreit sind, können bei der Kommunalwahl ebenfalls wählen. Hierzu ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.
Hiervon betroffene Unionsbürger müssen bis spätestens 28.08.2020 einen entsprechenden Antrag auf Eintragung ins das Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag kann im Rathaus der Gemeinde Finnentrop, Bereich Wahlen, Am Markt 1, 57413 Finnentrop, Zimmer 105 oder 109, gestellt werden.
Von der Meldepflicht befreit sind Unionsbürger, die
• Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung, einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehö-rigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben oder
• Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.
Finnentrop, den 31. Juli 2020
Gemeinde Finnentrop
Der Bügermeister
In Vertretung
gez. Rasche