Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 beschlossen, die Prämierung der Teil- und Vollkompostierung einzustellen.
Grundlagen dieser Entscheidung sind die Auswertung der Antragsstatistik, die über mehrere Jahre hinweg einen kontinuierlichen Rückgang der Antragstellungen zeigt, sowie dass das bisher dreistufige Prämienmodell im Bereich der Kompostierung der Gemeinde Finnentrop im Zweckverband Abfallwirtschaft im Kreis Olpe (ZAKO) eine Sonderstellung eingenommen hat. Mit der Beendigung der Prämierung erfolgt nun eine Angleichung an die Regelungen der Verbandskommunen.
Unberührt von dieser Entscheidung bleibt die Prämie für die Befreiung von der Nutzung der Biotonne. Diese wird weiterhin gewährt, sofern schlüssig und nachvollziehbar nachgewiesen wird, dass sämtliche anfallenden kompostierbaren Stoffe auf dem Grundstück selbst fachlich, technisch sowie ordnungsgemäß und schadlos im Sinne des § 7 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verwertet werden. Dabei dürfen keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit entstehen, insbesondere nicht durch Geruchsbelästigungen oder das Auftreten von Siedlungsungeziefer. Der Antrag auf Befreiung muss einmalig spätestens bis zum 30.04. des Jahres gestellt werden. Eine Auszahlung erfolgt im Oktober. Eine Biotonne steht dann nicht mehr zur Verfügung.