Seiteninhalt
Abwasserentsorgung
Der Begriff Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten und Behandeln des im Gemeindegebiet anfallenden Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser).
Das anfallende Niederschlagswasser soll -soweit möglich- bereits am Entstehungsort, also auf dem Grundstück selbst, dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden. Je nach Art der Einleitung ist vorher eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Olpe einzuholen.
Für das anfallende Schmutzwasser gilt grundsätzlich, dass jeder Eigentümer verpflichtet ist, sein Grundstück an den öffentlichen Kanal anzuschließen, sobald Abwasser anfällt und ein Anschluss an einen betriebsfertigen, aufnahmefähigen öffentlichen Kanal möglich ist.
Für die Herstellung, Erneuerung oder Änderung eines Anschlusses an den öffentlichen Kanal ist vor Beginn der Ausführung eine Genehmigung der Gemeinde einzuholen.
Den jeweiligen Anträgen ist ein Lageplan mit den im Einzelfall erforderlichen Eintragungen beizufügen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Fertigstellung anzuzeigen oder eine Abnahme der Arbeiten zu beantragen. Ggf. ist auch eine Dichtheitsprüfung durchzuführen und durch Vorlage einer Bescheinigung nachzuweisen. Nähere Ausführungen hierzu enthält der Genehmigungsbescheid, dem dann auch die benötigten Vordrucke beigefügt sind.
Auch das Abklemmen von Niederschlagswasser stellt eine solche genehmigungspflichtige Änderung dar. Hier ist jedoch eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu beantragen.
Einzelheiten über die Abwasserbeseitigung, Begriffsbestimmungen und insbesondere Informationen über Abwasser und Stoffe die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen, finden sie in der Entwässerungssatzung (siehe unten).
