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Führungszeugnis
Wenn Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind, benötigen Sie ein Privatführungszeugnis.
Seit 1. Mai 2010 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Personen verlangen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreuen, erziehen oder ausbilden.
Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis.
Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entsprechend der Beleg-Art entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt. Im Normalfall dauert es eine Woche bis das Führungszeugnis ausgestellt ist.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass
- der Verwendungszweck muss bei der Beantragung angegeben werden
- zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde (da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird)
- gegebenenfalls das Aktenzeichen
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung (von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen)
Gebühr:
13,00 €
Führungszeugnis online beantragen:
Verfügbare Dokumente
Online-Anträge für Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (855 kB)
