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Meldeangelegenheiten
Abmeldung eines Wohnsitzes
Eine Abmeldung bei der Gemeinde Finnentrop ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen, eine bestehende Nebenwohnung abmelden möchten oder bei Obdachlosigkeit.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Notwendige Unterlagen:
- Ihren gültigen Personalausweis und/oder Reisepass
Anmeldung bei der Meldebehörde
Wenn Sie in die Gemeinde Finnentrop ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Servicebereich anmelden. Dies gilt auch für den Nebenwohnsitz.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Notwendige Unterlagen:
- Ihren gültigen Personalausweis und/oder Reisepass
- Eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
- Bei der Anmeldung Minderjähriger sind Kinderreisepässe und Geburtsurkunden vorzulegen
- Sollten Sie verheiratet sein und nicht in Finnentrop geheiratet haben, benötigen wir eine Eheurkunde (Stammbuch) oder eine Ablichtung aus dem Eheregister
- Sollten Sie geschieden sein, benötigen wir das Scheidungsurteil im Original mit Rechtskraftvermerk des jeweiligen Amtsgerichts
- Sollten Sie verwitwet sein, benötigen wir eine Sterbeurkunde des Ehegatten
Ummeldung eines Wohnsitzes
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Finnentrop umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Servicebereich ummelden. Dies gilt auch für den Nebenwohnsitz.
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Notwendige Unterlagen:
- Ihren gültigen Personalausweis und/oder Reisepass
- Eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
Bei Zuzug aus dem Ausland
Wenn Sie in die Gemeinde Finnentrop ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Servicebereich anmelden.
Notwendige Unterlagen:
- Persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Personen
- Gültige Pässe oder Personalausweise aller Personen
- Bei Minderjährigen: Vorlage der Geburtsurkunde (international oder mit deutscher Übersetzung)
- Nachweis über Ihren Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil)
- Eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend)
- Alle Unterlagen im Original als internationale Urkunden oder mit deutscher Übersetzung (von einem bei deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzer). Bitte beachten Sie, dass die Urkunden vorab geprüft werden müssen und dieses ggf. mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.
- Aufgrund des zeitlichen Aufwandes werden Anmeldungen nachmittags bis 16:00 Uhr im Servicebereich vorgenommen
- Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist eine Person mitzubringen, die beim Übersetzen behilflich sein kann
