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22.04.2016

Medieninformation der Gemeinde Finnentrop

Auskunftsanspruch teilweise zurückgewiesen

Kein Anspruch der Fraktion der Freien Wähler

„Hin- und hergerissen“ – so beschreibt Bürgermeister Dietmar Heß die Gefühlswelt im Rathaus nach dem inzwischen ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg in Sachen „umfänglicher Fragenkatalog“ der Fraktion FWF.  

Einerseits ist durch das Urteil klargestellt, dass die Fraktion der Freien Wähler nie einen Auskunftsanspruch hatte, deswegen ist die Klage insoweit auch zurückgenommen worden. Erst kurz vor der Verhandlung in Arnsberg ist dann als Kläger das Ratsmitglied Vollmert aufgetreten, der allerdings in dieser Eigenschaft zu keiner Zeit eine Anfrage gestellt hat. Aber auch er hat die Klage durch teilweise Rücknahme reduziert. Das Gericht hat zwar den Klägerwechsel als „sachdienlich“ betrachtet, bei der Kostenentscheidung über die Gerichtskosten aber die Klägerseite auch zu 60 % mit den Kosten bedacht.

Andererseits ist das Gericht offenbar der Auffassung, der lange Fragenkatalog hätte umfangreicher beantwortet werden können. Im Urteilsspruch ist allerdings nur die Feststellung enthalten, der Kläger sei in seinen organschaftlichen Rechten verletzt. Eine exakte Aufforderung zur Beantwortung weiterer Fragen enthält das Urteil insoweit nicht.

„Wir haben Herrn Vollmert im gesamten Verfahren wiederholt angeboten, zu gezielten Fragen auch Antworten zu geben“, so die Leiterin der Geschäftsstelle des Rates, Nina Klauke. Eine reine Statistik über 10 Jahre sei nicht „mal so eben“ zu erstellen, weil es im Laufe einer solchen Zeit eine Reihe von gerichtlichen Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichten gäbe, über die keine zentrale Erhebung vorliege. Um die weitergehenden Fragen zu beantworten, sei dann eine umfangreiche Aktensuche und –durchsicht erforderlich. Und das alles, ohne jemals von Herrn Vollmert – auch auf Nachfrage – die Auskunft erhalten zu haben, für welchen Teil seiner Arbeit er das alles benötige.

Was für den Bürgermeister wieder dafür spricht, dass „Vollmert – wie gewohnt – nur ein Ziel habe: zu stören oder besser die Verwaltung gleich lahmzulegen.“ Die Beantwortung aller Fragen halte er „nach wie vor für unverhältnismäßig“.

Ob die Gemeinde Finnentrop Berufung gegen das Urteil einlegen wird, ist noch unklar.

Das müsse in Ruhe geprüft werden, heißt es aus dem Rathaus.