Bürger können sich beteiligen
Im Jahr 2002 ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Kraft getreten, die im Jahr 2005 mit den Neuregelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht überführt worden ist.
Die Umgebungslärmrichtlinie verfolgt das Ziel, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptstrecken des Straßen- und Schienenverkehrs, für Großflughäfen und Ballungsräume zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.
In der ersten Stufe ging es um Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen.
In der zweiten Stufe war auch die Gemeinde Finnentrop gefordert. Es ging um Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (d.h. über 8.200 Kfz pro Tag) und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr.
Da zu der Zeit - unter anderem zur Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelastung - die Baumaßnahmen zur Beseitigung des Bahnüberganges liefen und die Streckenführung der L 539 geändert wurde, machte es wenig Sinn, in eine konkrete Lärmaktionsplanung einzusteigen.
Nun liegen die aktualisierten Lärmkarten der dritten Runde vor. Sie wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erarbeitet und können über das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de eingesehen werden. Hier gibt es nicht nur konkrete Informationen zum Lärmpegel, sondern auch Details zu den kartierten Straßen (Verkehrsstärke, Geschwindigkeit, LKW-Anteil, Fahrbahnbelag,…). Mit Klick auf die Karte ist auch der Datenbericht zur Lärmkartierung, unter anderen mit der Anzahl betroffener Menschen, einsehbar.
In den Lärmkarten sind drei Straßenabschnitte in der Gemeinde Finnentrop als Hauptlärmquellen eingestuft:
Die Gemeinde Finnentrop muss nun auf dieser Basis einen Lärmaktionsplan aufstellen und hat hierzu ein Fachbüro beauftragt. Das Büro hat bereits einen Zwischenbericht erstellt, der auf der Internetseite der Gemeinde Finnentrop www.finnentrop.de einzusehen ist.
Diesem Zwischenbericht sind auch Informationen zur Eisenbahnstrecke zu entnehmen, die von Rönkhausen über Lenhausen und Finnentrop bis Bamenohl durch das Gemeindegebiet verläuft und ebenfalls als Hauptlärmquelle eingestuft ist. Für die Lärmaktionsplanung ist in diesem Fall jedoch nicht die Gemeinde, sondern das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist ausdrücklich die Mitwirkung der Öffentlichkeit gefragt. Bis zum 22. Mai 2018 besteht die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen mitzuteilen.
2018-04-05-Finnentrop-PN18-018-01-Kartierung-Anlagen1-7 (6.6 MB)
2018-04-06-Finnentrop-PN18-018-02-Lärmkartierung-LAP-Stufe3 (951 kB)