Im Jahr 2002 ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Kraft getreten, die im Jahr 2005 mit den Neuregelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht überführt worden ist.
Die Umgebungslärmrichtlinie verfolgt das Ziel, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Lärmkarten und Lärmaktions-pläne für Hauptstrecken des Straßen- und Schienenverkehrs, für Großflughäfen und Bal-lungsräume zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.
In der ersten Stufe ging es um Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, Hauptver-kehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen.
In der zweiten Stufe war auch die Gemeinde Finnentrop gefordert. Es ging um Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (d.h. über 8.200 Kfz pro Tag) und Hauptei-senbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr.
Da zu der Zeit - unter anderem zur Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelastung - die Baumaßnahmen zur Beseitigung des Bahnüberganges liefen und die Streckenführung der L 539 geändert wurde, machte es wenig Sinn, in eine konkrete Lärmaktionsplanung einzustei-gen.
Seit ein paar Monaten liegen die aktualisierten Lärmkarten der dritten Runde vor. Sie wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erarbeitet und können über das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de eingesehen werden. Hier gibt es nicht nur konkrete Informationen zum Lärmpegel, sondern auch Details zu den kartierten Straßen (Verkehrsstärke, Geschwindigkeit, LKW-Anteil, Fahrbahnbelag,…). Mit Klick auf die Karte ist auch der Datenbericht zur Lärmkartierung, unter anderen mit der An-zahl betroffener Menschen, einsehbar.
Die Gemeinde Finnentrop hat nun unter Hinzuziehung eines Fachbüros und mit Beteiligung der Öffentlichkeit für diese Bereiche einen Lärmaktionsplan erstellt. Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 den Lärmaktionsplan als Grundlage für das weitere Vorgehen beschlossen.
Lärmaktionsplan Stufe 3 (7.2 MB)