Die Berichterstattung in der Westfalenpost / Westfälischen Rundschau über im Rahmen der Neuordnung der Abfallentsorgung im Kreis Olpe auftretende Probleme hat in der Gemeinde Finnentrop für erhebliche Verunsicherung gesorgt.
Die Ausführungen über unterschiedliche Mülltonnengrößen und Preiserhöhungen führen dazu, dass viele zum Telefon greifen, um sich im Rathaus genauer zu informieren.
Wie alle Kommunen, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft im Kreis Olpe (ZAKO) beigetreten sind, hat auch die Gemeinde Finnentrop alle Grundstückseigentümer angeschrieben und über anstehende Änderungen informiert. Die Änderungen beschränken sich in der Gemeinde Finnentrop aber nur darauf, dass die grauen Restmülltonnen und die braunen Biotonnen durch neue Abfallbehälter ersetzt und diese Behälter mit einem Identifikationschip ausgestattet werden. Der Chip ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Tonne zum jeweiligen Grundstück. In Zukunft ist es demnach nicht mehr möglich, überzählige Tonnen zu nutzen oder seine Tonne unmittelbar nach der Leerung erneut zu befüllen und an die andere Straßenseite zu stellen.
Wie bisher sind die in dem Informationsschreiben der Gemeinde Finnentrop aufgeführten 240-Liter-Restabfalltonnen und 120-Liter-Biotonnen die vorgehaltenen Standardgrößen. Kleinere Tonnen sind für die Abfallentsorgung nicht zugelassen. Die Abfallgebühr wird weiterhin pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert erhoben und bezieht sich nicht auf die Größe der Mülltonne. Die sogenannte Gebührenhoheit liegt auch nach Beitritt zum Zweckverband bei den einzelnen Kommunen.
Die Zuteilung der Tonnen zum jeweiligen Grundstück erfolgt wie bisher auf der Grundlage der für das Grundstück gemeldeten Personen und der eventuell festgesetzten Einwohnergleichwerte. Insofern bleibt also eigentlich alles beim Alten.
Nur wenn man der Meinung ist, dass die für das Grundstück vorgesehene Anzahl an 240 l Restmülltonnen oder 120 l Biotonnen nicht ausreicht, zu hoch angesetzt ist oder dass sich bei der Berechnung ein Fehler eingeschlichen hat, ist ein Anruf im Rathaus oder bei der mitgeteilten Servicenummer erforderlich. Diese Meldung muss unbedingt bis zum 15. Oktober vorliegen. Änderungen des Behälterbestandes sind danach erst wieder im neuen Jahr möglich.
Zum weiteren Ablauf des Tonnentauschs in der Gemeinde Finnentrop wird rechtzeitig informiert.
Was die Höhe der Abfallgebühr anbelangt, so wird sich der Rat der Gemeinde Finnentrop in Kürze mit dem Thema befassen. Aber so viel kann bereits gesagt werden: Die Abfallgebühren werden nicht teurer.