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26.07.2017

Online-Anhörung für Verkehrsordnungswidrigkeiten ab sofort möglich

Ab sofort ist eine Online-Anhörung möglich – effiziente Neuerung für Bürger und Verwaltung

Wer gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs verstößt, muss in der Regel mit einem „Knöllchen“ rechnen. Zumeist folgt darauf binnen weniger Tage ein Anhörungsbogen einschließlich Zahlungsaufforderung. Ab sofort werden auf allen Anhörungsbescheiden die Webadresse https://owig.kdz-ws.net/340 sowie individuelle fallbezogene Zugangsdaten hinterlegt.

Hier hat jeder Betroffene unter Angabe der individuellen Zugangsdaten die Möglichkeit, seine Angaben zu hinterlegen und abzusenden. Somit entfallen das handschriftliche Ausfüllen des Anhörungsbogens sowie der Postversand. Der bisherige traditionelle Weg bleibt jedoch weiterhin erhalten.