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18.03.2022

Vereinsförderung durch Programme des Landes NRW

3 Landesförderprogramme unterstützen Vereine und Organisationen im Rahmen der Corona-Pandemie.

Ehrenamtliche sind tragende Säulen des Gemeinwesens in Nordrhein-Westfalen. Das durch Sie gestaltete Brauchtum ist fester Bestandteil von Identität und Identifikation der Bürgerinnen und Bürger im Land Nordrhein-Westfalen. Im Zuge der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Verbindung mit der Corona-Pandemie können zahlreiche öffentliche Brauchtumsveranstaltungen, insbesondere aus dem Bereich des Karnevals, aber auch des Schützenwesens, die durch Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, nicht stattfinden.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit drei landeseigenen Förderrichtlinien die verschiedenen Organisationen:

Landes-Förderrichtlinie „ZukunftBrauchtum“: Billigkeitsleistungen zur Erhaltung des Brauchtums und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten bei brauchtumspflegenden Vereinen in Nordrhein-Westfalen auf Grund pandemiebedingter Absagen von Brauchtumsveranstaltungen

Landes-Förderrichtlinie „NeustartMiteinander“: Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie ehrenamtlich getragene Veranstaltungen zu fördern und zu stärken, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für einen „Neustart miteinander“

Landes-Förderrichtlinie „SicherungVereine“: Billigkeitsleistungen zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Details finden Sie auf der Seite des MHKGB unter www.mhkbg.nrw/themen/heimat/vereinsfoerderung.

Ansprechpartner

Vanessa Lahme-Hilleke
Soziales, Familie, Bildung und Sport
Am Markt 1
57413 Finnentrop
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Telefon: 02721/512-144
Fax: 02721/5129-144
Raum: 315
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